Verbandstreffen mit über 200 Teilnehmern
Gemeinschaftstagung Estrich-Parkett-Belag
Nach dem großen Erfolg vor zwei Jahren in Bamberg haben sich die tangierenden Verbände des Fußbodenbaus erneut zu einer Gemeinschaftstagung entschlossen. Sechs Institutionen sorgten Mitte Mai in Bad Brückenau für geballte Kompetenz bei den Themen Estrich, Parkett und Belag. Mit dabei: der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik. Während der erste Veranstaltungstag den Mitgliederversammlungen der einzelnen Verbände vorbehalten war, standen nach einer gemeinsamen Festveranstaltung am zweiten Tag Gewerke übergreifende Vorträge auf dem Programm.
Mehr als 200 Teilnehmer waren dem Ruf zur Gemeinschaftstagung Estrich-Parkett-Belag 2007 nach Bad Brückenau gefolgt. Neben dem Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik trafen sich der Fachverband Gütegemeinschaft Estrich und Belag, die Bundesfachschule Estrich und Belag, die Bundesfachgruppe Estrich und Belag im ZDB, der Fachverband des Deutschen Tapeten- und Bodenbelagshandels und der Bundesverband Estrich und Belag (BEB).
Für die Estrichleger war die Wahl des neuen Vorstandes des Bundesverbandes Estrich und Belag (BEB) von besonderem Interesse. Erwartungsgemäß konnte Heinz Schmitt die Nachfolge von Hans Uwo Freese als 1. Vorsitzender antreten. Schmitt führte aus, dass er von seinem Vorgänger ein gut bestelltes Feld in Form eines soliden Fachverbandes mit gesunden Finanzen überlassen bekommen habe: "Eine bessere Position kann sich ein neuer Vorsitzender nicht wünschen." Zu seinem Stellvertreter wurde Bertram Abert gewählt, der in der Bundesfachgruppe Estrich und Belag im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) den Vorsitz hat. Da Schmitt dort der Stellvertreter Bertram Aberts ist, besteht eine "Über-Kreuz-Doppelspitze", von der man sich neue Impulse für das Estrichlegergewerk verspricht. Zu weiteren BEB-Vorstandsmitgliedern wurden Rüdiger Ade, Heinz Bauernfeind, Hans Georg Dammann, Peter Erbertz und Manfred König gewählt. Rechnungsprüfer sind Peter Gauert und Michael Ruhland.
Gewerke übergreifende Fachvorträge
Nach den Mitgliederversammlungen am Freitag wurde den Teilnehmern am Samstag ein gemeinsamer Vortragsteil angeboten. Zum Thema "Fugen bei elastischen Bodenbelägen - Mangel oder Wartungsfuge" erläuterte Andreas Hanfland, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, seine Sicht der Dinge. Ergänzend empfahl er, sich hierzu die Ausführungen im neuen Kommentar zur DIN 18 365 zu eigen zu machen.
Mit eben diesem Kommentar zur DIN 18 365 Bodenbelagsarbeiten befasste sich sehr ausführlich Richard A. Kille. Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen unterstrich Kille die Bedeutung und den Nutzen des neuen Kommentars. So meinte er zum Hinweis im Kommentar, dass unterschiedliche Estrichdicken Einfluss auf die Feuchtigkeit haben: "Das war noch nie so deutlich beschrieben worden." Kille empfahl dem Boden legenden Handwerk dringend, sich mit dem neuen Kommentar zu beschäftigen. Zu vielen Fragen biete er Querverweise zu BEB-Arbeits- und Hinweisblättern.
Positiv nannte er auch die neue Klassifizierung der Brandklassen, die Klassifizierung von Bodenbelägen mit den neuen Piktogrammen und das Risse im Estrich unvermeidbar sind und keinen Mangel darstellen. Dazu gibt es auch einen Querverweis zum BEB Arbeits- und Hinweisblatt "Fugen in Estrichen". Diese Querverweise stellte der Referent als besonders wertvoll für die benachbarten Gewerke dar, wenn ihm auch aufgefallen ist, dass der Kommentar estrichlastig ist. Aus Killes Sicht sollten deshalb neben dem neuen Kommentar zur DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten folgende Fachbücher und Hinweisblätter beim Boden verlegenden Handwerk vorhanden sein: Die VOB 2006, die Erläuterungen zur DIN 18365 von Kaulen, die BEB-Hinweis- und Arbeitsblätter, die TKB-Merkblätter, das Fachbuch für Bodenleger, das Handbuch für Estrich- und Belaggewerbe und das Lehrbuch Fußbodenlegearbeiten von Arnold und Kerkow.
Zu Unternehmensnachfolge und Erbschaftssteuer - einem Thema, das jeden Betriebsinhaber betrifft, lieferte Rechtsanwalt Andreas Kühne etliche nützliche Informationen. "In der Hälfte aller Todesfälle ist die Nachfolge nicht ausreichend geregelt", weiß Kühne aus seiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Erbrecht. In diesen Fällen kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge. Mit der Konsequenz, dass möglicherweise auch unerwünschte Personen erben und hierdurch die Geschäftsführung blockiert wird. Außerdem würden in solchen Streitfällen immer wieder finanzielle Reserven aufgedeckt, die zu einer höheren Steuerlast führen. "Viele glauben, dass bei der gesetzlichen Erbfolge die Ehefrau alles erbt. Aber das stimmt nicht. Kinder haben in Ehen mit Gütertrennung - was bei den meisten Handwerksbetrieben der Fall ist - ebenfalls Ansprüche", erklärte der Bonner Rechtsanwalt. Um spätere Familienstreitigkeiten zu verhindern, rät Andreas Kühne dringend, die Unternehmensnachfolge noch zu Lebzeiten zu gestalten.
Nächste Tagung 2008 in Bad Reichenhall
Im kommenden Jahr wird die Gemeinschaftstagung am 25. und 26. April in Bad Reichenhall nahe der österreichischen Grenze stattfinden. Da die Tagungshotels rechtzeitig reserviert werden müssen, wird um frühzeitige Anmeldung gebeten. Bewusst haben sich die Organisatoren für eine Tagung früh im Jahr entschieden, da bereits Mitte Juni die Estrich-Parkett-Fachmesse in Feuchtwangen stattfindet.
aus
Parkett Magazin 03/07
(Wirtschaft)