Industrieverband Klebstoffe

Neues TKB-Merkblatt zur Spachtelzahnung


Zahnspachtel ermöglichen einen dosierten Auftrag von Klebstoffen und Klebemörteln in Form paralleler, hochstehender Riefen. Breite, Höhe und Form dieser Riefen sowie ihr Abstand zueinander werden durch die Abmessungen der Zahnung bestimmt, zusätzlich kann die Höhe und damit der Querschnitt der Riefe noch durch den beliebigen Anstellwinkel des Zahnspachtels variiert werden. Die Riefenform ist beim Klebstoffauftrag deshalb wichtig, weil Untergründe fast immer rauh und uneben sind. Würden Beläge in flächig aufgestrichene dünne Kleberschichten eingelegt, wären unkontrollierbare Hohllieger und unbenetzte Fehlstellen die Folge. Es käme nur zu punktuellen oder kleinflächigen Klebekontakten. Dickere Schichten mit besserer Benetzung würden dagegen zu einem Schwimmen des Belags und zu Druckstellen führen. Außerdem könnte einmal eingeschlossene Luft nur sehr mühsam wieder ausgestrichen werden.

Beim Klebstoffauftrag mit einem Zahnspachtel wird der Belag durch das Hochstehen der Riefen über die ganze Fläche gleichmäßig streifenförmig benetzt. Stehen Riefenquerschnitt und Riefenabstand dabei im geeigneten Verhältnis zueinander, kann je nach Anpressdruck durch das Zerdrücken und Zusammenlaufen der Riefen unter dem Belag sogar eine fast vollflächige Benetzung herbeigeführt werden.

Geometrie der Zahnung bestimmt Benetzung

Die Geometrie einer Zahnung bestimmt demnach nicht nur die Auftragsmenge eines Klebstoffs oder Mörtels, sondern auch die Benetzungsintensität und Kleberschichtdicke. Zahnspachtel sollten deshalb für jeden Anwendungsfall sorgfältig ausgewählt werden, um den Eigenschaften von Klebstoff, Untergrund und Belagsrücken gerecht zu werden. Viele Jahre hatte jeder Werkzeughersteller seine eigene Zahnungspalette und dazugehörige Artikelbezeichnungen. Dazu kamen noch die Handelsnamen für diverse Eigenmarken.

Das änderte sich 1981, als die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) eine TKB-Vorzugsreihe der Spachtelzahnungen mit insgesamt 13 Zahnformen, nämlich fünf A-Feinzahnungen, vier B-Grobzahnungen und vier C-Viereckzahnungen, zusammenstellte. Damit ließen sich die Spachtelzahnungen hinsichtlich Auftrags- und Verbrauchsangaben wesentlich besser vergleichen.

2001 erschien das überarbeitete TKB-Merkblatt 6 (Stand Mai 2000), in dem statt bisher 12 nun 34 Zahnungen beschrieben wurden.

Große Abweichungen innerhalb einer Zahnung

Das TKB-Merkblatt 6 sollte sicherstellen, dass eine nach TKB benannte Zahnung, abgesehen von der unvermeidbaren Abnutzung, stets auch den angegebenen Abmessungen entspricht. Dem war leider nicht ganz so. Mitte 2004 stieß der Sachverständige Richard A. Kille im Rahmen von Produktprüfungen bei verschiedenen Zahnleisten auf erheblich größere Abweichungen, als im Merkblatt genannt. So konnten mit A2-Zahnleisten verschiedener Hersteller Klebstoffauftragsmengen von 260 g/qm bis hin zu fast 390 g/qm aufgezogen werden. Abgestellt wurde dieser Missstand durch die Einführung einer Toleranz von 0,1 mm für alle Zahnungsmaße.

Neben der Einführung einer durchgängigen Maßtoleranz sind in dem neuen TKB-Merkblatt 6 "Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten" mit Stand März 2007 Begriffe und Bezeichnungen am handwerklichen Sprachgebrauch ausgerichtet. Weiter werden Vorgaben gemacht für die Güte und Dicke des Stahlblechs (Mindesthärte 46 Rockwell, Mindestdicke 0,5 mm). Die 1:1-Abbildungen der Tabelle 2 zeigen die Zahnungen jetzt im Sollmaß statt im Nennmaß. Für die A2-Zahnung gibt es neue Maße mit ca. 20% geringere Öffnung (a=1,3 / b=1,7 / c=1,4). Neu ist auch eine Kennzeichnungsempfehlung mit Hersteller/TKB Zahnungsnummer/Jahr. Hier behält sich die TKB vor, Werkzeugherstellern, die sich nicht an die Vorgaben des Merkblatts halten, die Verwendung des Bezeichnungsbestandteils "TKB" zu untersagen.

Das neue Merkblatt sowie ergänzende Informationen stehen unter www.klebstoffe.com zur Ansicht und zum Download bereit.
aus Parkett Magazin 05/07 (Wirtschaft)