Restaurierung von Intarsienparkett und Holzfußböden
von Otto Rapp" ... Ob in der Lüneburger Heide, im Frankenland oder in Süddeutschland, überall diese aufgetakelten, gelifteten, geschminkten Fassaden. Der Dorfplatz mit Betonpflastersteinen zugedeckt und mit Kandelabern aus der Kaiser-Wilhelm-Zeit beleuchtet. In dieser Walt-Disney-Atmosphäre fehlen nur noch Schneewittchen und die Sieben Zwerge. Das Ganze wirkt unecht und gestellt und man fragt sich unwillkürlich: Soll es so früher hier ausgesehen haben? Diese Häuser sollen den 30-jährigen Krieg erlebt haben? Sollen Pest, Cholera und Hungersnot gesehen haben? Hier wird Restaurierung unglaubwürdig.
Der Restaurator sollte seine Aufgabe mehr in der werterhaltenden Konservierung sehen. Er sollte sich zurückhalten. Je weniger man von seiner Tätigkeit sieht, um so besser ist seine Arbeit gelungen. Oberstes Gebot muss sein, zur Restaurierung, wenn immer möglich, nur solche Materialien und Werkzeuge einzusetzen, wie sie die Menschen zur Zeit der Entstehung des zu restaurierenden Kulturgutes zur Verfügung hatten ...
Grundsätzlich nur solche Hölzer verwenden, wie sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verlegung dem Handwerker bekannt waren bzw. zur Verfügung standen. D.h. wir können in einem denkmalgeschützten Bauernhaus aus dem Jahre 1550 keinen Pitchpineboden einbauen ... Und wir können keinen Schmuck- bzw. Intarsienboden aus dem Jahre 1680 mit Mahagoniholz restaurieren, wenn laut Zoll-Liste und Schiffsladepapiere Mahagonihölzer nachweislich 1724 in England und 1790 im Hamburger und im Rotterdamer Hafen zum ersten Mal gelöscht wurden ...
Was für die Restaurierung bei der Anwendung bzw. dem Einsatz traditioneller Arbeitsmethoden, Werkzeugen, Materialien und Hilfsmittel gilt, das gilt auch für den Einsatz von Materialien bei der Bearbeitung und Behandlung von Oberflächen. Wenn maschineller Einsatz unumgänglich ist, sollten zum Schleifen grundsätzlich nur Einscheiben-Maschinen eingesetzt werden. Falls dies nicht durchführbar ist, müssen wenigstens die letzten zwei Schleifgänge mit dem Schleifnetz ausgeführt werden. Schleifspuren von Walzenschleifmaschinen darf es auf einem historischen Boden nicht geben! Die ersten Walzenschleifmaschinen wurden erst im letzten Jahrhundert gebaut. Historische Böden sollten auch nicht versiegelt werden ... Aber: Wenn der Erhalt dieses Kulturgutes nur durch den Schutz einer Versiegelung gewährleistet ist, sollten mit Zustimmung der Denkmalbehörde, diese Böden versiegelt werden."
aus
Parkett Magazin 05/07
(Handwerk)