Parkettversiegelung roch nach zehn Monaten immer noch


Das Oberlandesgericht Köln hatte in einer Schadenersatzklage über die Qualität einer Parkettversiegelung zu entscheiden. Geklagt hatte eine Familie aus Aachen, die ihre Parkettböden in Wohn-, Kamin- und Schlafzimmer von einem Fachbetrieb neu versiegeln lassen hatten. Neun Monate später verursachte der Lack noch immer einen unangenehmen und stechenden Geruch. Die gutachterlich bestätigte Geruchsbelästigung führte dazu, dass nachgearbeitet wurde. Aber die neun Monate in stinkenden Räumen waren damit nicht abgegolten. Die Richter befanden, dass die Nutzung einer Wohnung unter solchen Umständen und vor allem für eine so lange Zeit unzumutbar ist. Sie führten die Geruchsbelästigung auf eine mangelhafte Versiegelung zurück und sprachen dem Kläger einen Schadenersatz in Höhe von 3.400 EUR zu. (Quelle: Norddeutsche Hausbesitzerzeitung, OLG Köln, Aktenzeichen 3 U 66/02)
aus Parkett Magazin 05/07 (Handwerk)