Kleiner Fehler - Großer Schaden
Schaukelnder Doppelboden sorgt für Unfallgefahr
Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und hochbelastesten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich erst anhand der Ursachenforschung im Schadensfall, worauf ein Fußbodenverleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um eine instabile Doppelbodenkonstruktion.
Ein mittelständisches Metallbauunternehmen wollte in einem abgeschlossenen Raum das Rechenzentrum für die Datenverarbeitung unterbringen. Ein Unternehmer für Doppelbodenarbeiten empfahl eine Doppelbodenkonstruktion und übernahm auch den Einbau. Zunächst wurde die erdreichangrenzende Betonsohle gereinigt und staubbindend versiegelt, dann erfolgte der Aufbau des 75 cm hohen Ständerwerks. Das Ständerwerk bestand aus Stahlstützen einschließlich am Untergrund aufgeklebter Stützenfüße sowie höhenverstellbarer Stützenköpfe.
Die Stahlstützen wurden in einem Raster von 60 x 60 cm aufgestellt. Zwischen den Stahlstützen wurden Rasterstäbe eingelegt. Die Rasterstäbe haben die Aufgabe, die einzelnen Stützen miteinander zu verbinden und für zusätzliche Stabilität der gesamten Konstruktion zu sorgen. Auf den Stützenköpfen verlegte der Handwerker die 60 x 60 cm großen und 40 mm dicken Holzwerkstoff-Doppelbodenplatten, auf denen werkseitig bereits ein leitfähiger PVC verklebt war. Beim Aufbau der Computer bemerkte der Bauherr ein deutliches Wackeln und regelrechtes Schaukeln der Doppelbodenkonstruktion. In einem Teilbereich stürzte das Ständerwerk beim Installieren der Rechner ein. Der Sachverständige wurde beauftragt, die Doppelbodenkonstruktion zu überprüfen.
Schadensbild: Instabile Doppelbodenkonstruktion
Beim Begehen des Doppelbodens in dem rund 100 qm großen Raum konnten zunächst keine Schäden festgestellt werden. Als man im Randbereich und in der Mitte der Fläche zwei bis drei Doppelbodenplatten aufnahm, war jedoch bei Belastung ein deutliches Schwanken der Konstruktion festzustellen. In einem Randbereich, in dem laut den zu Protokoll gegebenen Angaben bereits Doppelbodenplatten in die Konstruktion gefallen waren, fiel beim Herausnehmen einzelner Platten auf, dass eine wandangrenzende Stahlstütze zur Seite geknickt war und lose in der Konstruktion lag. Im Bereich dieser Öffnung war erkennbar, dass zur Wand hin zwischen den zwei äußeren Stahlstützen keine verbindenden Rasterstäbe vorhanden waren - so wie es überall hätte sein müssen. Zur Wand hin fehlten die quer anzuordnenden Rasterstäbe in der letzten Reihe komplett.
Die vorhandenen Rasterstäbe lagen lose und unverschraubt auf den Stützenköpfen auf. An mehreren Stellen waren die Rasterstäbe im Bereich der losen Auflage auf den Stützenköpfen herausgerutscht und hingen, da teils zu kurz und unverschraubt, lose in der Konstruktion. Zusätzlich kippten auch einige Stahlstützen um. Dort haftete an der Unterseite des Stützenfußes das staubbindende Versiegelungsmaterial des Untergrundes an. Der Stützenfuß wies trotz des verwendeten Reaktionsharzmontageklebstoffs keine Haftung zum Untergrund auf, da der Untergrund stark staubig und ungenügend gereinigt war. Dies bestätigten auch Prüfmaßnahmen an weiteren Stahlstützen.
Mit Haftzugprüfungen wurde die ungenügende Haftung der Versiegelung auf der Betonoberfläche bestätigt. Zusätzlich zu dem staubigen Untergrund wurden auch so genannte Betonweichzonen gefunden. In diesen Bereichen konnte die Klebung der Stahlstützen auf diesem labilen 'Anstrich" nicht funktionieren. In den Randbereichen konnte man auch feststellen, dass die Rasterstäbe zum Teil zu stark gekürzt worden waren und seitlich nur noch 3bis 4mm unverschraubt auf den Stützenköpfen auflagen.
Prüfmaßnahmen an bereits aufgestellten leichten Blechschränken für die Rechner führten beim Bewegen zu Schwankungen - besonders dort, wo zur Installation die Doppelbodenplatten entfernt oder auch teilweise ausgeschnitten worden waren. Auch in diesen Bereichen fehlten wieder Rasterstäbe bzw. sie waren aus der Konstruktion herausgenommen worden. Eine Überprüfung der Höhenverstellschrauben der Stützenköpfe brachte weitere Mängel an den Tag: Auf den Schrauben lag ein Kunststoffformteil in Abständen von 2 bis 3 cm lose auf. Durch das Kunststoffformteil sollte die obere Schraube gegen ein Verstellen abgesichert werden - eine Aufgabe, die normalerweise eine Kontermutter übernimmt. Eine echte Fixierung wie eine Konterverschraubung, Klebung oder Lötung fehlte. So war eine dauerhafte Fixierung des Höhenniveaus nicht möglich.
Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass die Doppelbodenfläche nicht nutzungs- und gebrauchstüchtig war. Er wies auf eine Unfallgefahr hin und empfahl umfangreiche Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen.
Ursache: Keine ausreichende Standsicherheit
Die genannten Defizite stellen gravierende handwerkliche Fehlleistungen dar. Als Hauptursache der ungenügenden Standsicherheit der Doppelbodenkonstruktion ist die mangelhafte Befestigung der Stützenfüße zum Untergrund zu bezeichnen, da der Verarbeiter vor dem Aufbringen der staubbindenden Versiegelung den Untergrund ungenügend gereinigt hat. Die mit einem Reaktionsharzmontageklebstoff durchgeführte Arretierung der Stützenfüße konnte nicht gewährleistet werden. Beim Herausnehmen einzelner Platten und beim Begehen der Konstruktion kam es aufgrund der entstandenen Ablösungen vom Untergrund zu Lageveränderungen der Stützenfüße.
Ein weiterer gravierender Fehler bestand darin, dass die zwischen allen Stützen erforderlichen Rasterstäbe nur lose aufgelegt waren. Dies entspricht nicht den Regeln des Fachs, da die Rasterstäbe entweder zu befestigen oder auch einzuhängen sind. Die Rasterstäbe waren in wandangrenzenden Bereichen vielfach zu kurz geschnitten, so dass sie bei geringster Bewegung der Konstruktion von den Stützenköpfen herunterfielen. Da die Höhenverstellschrauben der Stützenköpfe nicht fixiert waren, ist absehbar, dass sich bei der Begehung des Bodens die Schrauben lösen. Dadurch stieg die Instabilität der Konstruktion weiter und es hätte auch zu Höhenversätzen an den Plattenkanten kommen können.
Verantwortlichkeit: Fehlerhafte Ausführung
Da in dem hier beschriebenen Fall der Verarbeiter auch die Doppelbodenkonstruktion geplant hat, ist er somit auch verantwortlich für den großflächigen vollständigen Neueinbau der Doppelbodenkonstruktion. Unter Berücksichtigung der zurzeit geltenden Normen und Richtlinien, insbesondere der DIN12825 'Doppelböden", der dazugehörenden Anwendungsrichtlinie und der weiteren als Stand der Technik zu bezeichnenden Merkblättern des Bundesverbandes Systemböden, aber auch der vorausgehenden Normen, insbesondere der RAL GZ 941 (Gütesicherung für Doppelböden), gab es beim Einbau der Doppelbodenkonstruktion gravierende handwerkliche Fehlleistungen. Diese bezogen sich auf die Befestigung der Stützenfüße zum Untergrund, eine ausreichende Verstrebung der Stützen durch ordnungsgemäß befestigte Rasterstäbe und auch die Anordnung der Rasterstäbe. Für alle diese Punkte war einzig und allein der Auftragnehmer für die Doppelbodenarbeiten verantwortlich.
Dieser Schadensfall bestätigt wieder, dass nicht nur bei der Verlegung von Fußböden unmittelbar auf Verlegeuntergründen, sondern auch bei dem Einbau einer Doppelbodenkonstruktion bereits mit den Untergrundvorbereitungsmaßnahmen der Grundstein für eine sach- und fachgerechte Ausführung gelegt wird. Dabei hätten die Untergrundvorbereitungsmaßnahmen keinen übertriebenen Zeitaufwand und somit auch keinen übertriebenen Kostenfaktor dargestellt. In der Addition der Fehler ist so eine nicht brauchbare Fußbodenkonstruktion entstanden, deren Ausbau und Neueinbau mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Der Autor: Helmut Becker ist öbv. Sachverständiger für das Estrich- und Parkettlegerhandwerk sowie für das Bodenlegergewerbe.
IFF-Fußboden-Gutachter
Helmut Becker
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FussbodenTechnik 05/07
(Handwerk)