Drei Fragen an Dr. Jörn Haferkorn, Loba

"NMP wirkt fruchtschädigend bei Schwangeren"

ParkettMagazin: Was ist NMP?

Dr. Jörn Haferkorn: NMP steht für N-Methyl-2-Pyrrolidon. Dahinter verbirgt sich eine organische Substanz, die eine gut lösende Wirkung hat. Deswegen wurde sie als Abbeizer in der Automobilindustrie, aber auch als Co-Lösemittel bei der Herstellung von PU-Dispersionen eingesetzt. Die wenigsten Parkettlackhersteller dosieren NMP hinzu. In der Regel ist die Substanz bereits in den Dispersionen enthalten, die wir für unsere Parkettlacke und Grundierungen von der chemischen Industrie geliefert bekommen.

PM: Welche Wirkung kann NMP auf den Menschen haben?

Dr. Haferkorn: Im Jahr 2003 haben Tests in den USA gezeigt, dass NMP bei direktem Kontakt über die Haut fruchtschädigend bei Schwangeren wirkt. Davon sind natürlich weniger unsere zumeist männlichen Parkettleger betroffen. Aber man muss den gesamten Verwendungsbereich sehen: So lange NMP nicht als toxisch gilt, wird es auch in Lackieranlagen oder bei Abbeizarbeiten zum Einsatz kommen, wo auch weibliche Arbeitskräfte beschäftigt sind.

Noch Ende der 90er Jahre war man übrigens davon ausgegangen, dass die Substanz ungefährlich ist. Damals wurde NMP als Austauschstoff für Glykole empfohlen.

PM: Wie ist die aktuelle Gesetzeslage?

Dr. Haferkorn: Eine schwierige Frage. Seit drei Jahren soll NMP strenger gekennzeichnet werden. Das Verfahren ist aber immer noch in der Schwebe. Aktuell warten wir auf die Unterzeichnung der ATP 31. Diese Richtlinie, die sich auch mit einer Vielzahl anderer toxischer Substanzen beschäftigt, wird mit Übergangsfristen dann wahrscheinlich zum 1. Juli 2009 in Kraft treten. Möglicherweise wird das ganze Verfahren aber auch einfach in die REACH-Verordnung einfließen, und dann ist ebenfalls der 1. Juli 2009 der Stichtag. Von da ab müssen NMP und alle NMP-haltigen Formulierungen gelabelt werden. Bei einem NMP-Gehalt von weniger als 5% genügt ein Hinweis im Sicherheitsdatenblatt. Sind mehr als 5% NMP enthalten, dann ist die Substanz mit R61 (= kann das Kind im Mutterleib schädigen) zu kennzeichnen.

Allerdings muss man den Parkettlackherstellern zu Gute halten, dass sich die meisten bereits seit geraumer Zeit freiwillig mit der Umstellung ihrer Rezepturen beschäftigen. Bei der Loba beispielsweise hat es drei Jahre gedauert, bis alle A-Produkte unter Berücksichtigung gleicher oder verbesserter Qualität NMP-frei waren.
aus Parkett Magazin 01/08 (Bodenbeläge)