Arbeitsrecht

Unkenntnis schützt Arbeitgeber nicht vor Nachzahlungs-Pflicht


Haben Arbeitgeber keine Kenntnis über mehrere Minijobs ihrer Mitarbeiter, schützt sie das nicht vor nachträglichen Zahlungen an die Sozialversicherung. Dies geht aus einem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hervor. Die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung müssten selbst dann nachträglich geleistet werden, wenn der geringfügig Beschäftigte beim Antritt seines Jobs seinem Arbeitgeber fälschlicherweise versichert habe, keinen zusätzlichen Minijobs nachzugehen. Der Arbeitgeber ist nach Auffassung des Gerichts vor der Beitragszahlung weder durch Unkenntnis geschützt noch dadurch, dass er seiner Meldepflicht ordnungsgemäß nachgekommen sei.
aus BTH Heimtex 04/08 (Recht)