Laminatböden fürs Objektgeschäft:

Mit Klasse 34 auch für Schulen und Kaufhäuser geeignet


Dass der Objektbereich mit all seinen Facetten ein klassisches Geschäftsfeld für Laminatböden ist, wird niemand ernsthaft behaupten, auch wenn es schon sehr früh Aktivitäten in diese Richtung gab. Doch seit Normen technische Standards für die Produkte festlegen und durch Weiterentwicklungen ein hohes Qualitätsniveau erreicht wurde, hat der Einsatz auf gewerblich genutzten Flächen erheblich an Bedeutung gewonnen. "Jetzt gilt es, dafür das Vertrauen von Bauunternehmen, Objektplanern und Architekten zu gewinnen", hat sich der Verband der Europäischen Laminatfußbodenhersteller (EPLF) auf die Fahnen geschrieben.

"Ein Laminatboden der Beanspruchsklasse 33 wird die Anforderungen von Planern und Architekten im Objektbereich erfüllen, kann aber nicht in hochstrapazierten Bereichen wie Flughäfen, Kaufhäusern oder Schulen eingesetzt werden", räumt der EPLF ein. Wie in der Branche bekannt ist, wurde inzwischen ein HPL-Boden der Klasse 34 entwickelt, der für diese anspruchsvollen Einsatzgebiete geeignet ist. Alloc und Pergo waren die ersten, die einen solchen Boden auf den Markt gebracht haben.

In Kürze wird die neue Klasse 34 mit ihrem Anforderungskatalog als Nachtrag der europäischen Laminatbodennorm EN 13329 angehängt. Eine Arbeitsgruppe, deren Mitglieder aus sechs europäischen Ländern stammen, hat die Grundlagen entwickelt. Sogar Frankreich, das eine eigene UPEC-Klassifizierung (U: Trittbedingte Abnutzung; P: Eindruckspuren durch Mobiliar und sonstige fest installierte oder mobile Einrichtungen; E: Verhalten gegenüber Wasser) verwendet, hat den Anforderungen zugestimmt.

Unter anderem wurde die Messlatte im Taber-Test zur Bewertung der Abriebfestigkeit auf mehr als 9.000 Umdrehungen erhöht (Klasse 33: mehr als 6.000 Umdrehungen). Der Stuhlrollentest wird anstatt mit den für Hartböden üblichen weichen Rollen (Typ W) bei 25.000 Umdrehungen mit harten Rollen (Typ H) durchgeführt, wobei keine Veränderungen erkennbar sein dürfen. Die Dickenquellung muss unter 8% liegen (Klasse 33: < 18%).

Außerdem ist zu gewährleisten, dass Laminatböden der Klasse 34 in großen Flächen mit nur wenig Bewegungsfugen verlegt und maschinell gereinigt werden können. Weiteres Kriterium: Die Fläche muss mit Hubwagen befahrbar sein.
aus Parkett Magazin 02/08 (Bodenbeläge)