Urteil: Teppichboden reduziert Trittschall in Wohnungen
OLG Schleswig bestätigt ein Urteil des LG Lübeck: Wohnungseigentümer, die Teppichboden aus der Wohnung entfernen und durch Glattbeläge wie Laminat oder Steinfliesen ersetzen, müssen mit erhöhtem Trittschall, nicht nur in der eigenen Wohnung, rechnen. Fühlt sich der Eigentümer oder Mieter der darunter liegenden Wohnung durch den Trittschall belästigt, kann dieser von dem Störer geeignete Schallschutzmaßnahmen verlangen, urteilte das LG Lübeck. Die sofortige Beschwerde des Angeklagten wurde durch das OLG Schleswig abgewiesen (Beschluss vom 08.08.2007,Aktenzeichen 2 W 33/07).
Quelle: Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein, erhältlich unter http://lrsh.juris .de
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FussbodenTechnik 03/08
(Recht)