Uni Frankfurt

Kniegelenkverschleiß als Berufskrankheit anerkennen


Menschen, die einen großen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit wie Boden- und Parkettleger im Knien ausüben, leiden oft an einem Verschleiß des Kniegelenks (Gonarthrose). Ein ärztlicher Sachverständigenbeirat hat dem damaligen Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement deshalb im Oktober 2005 geraten, die Gonarthrose in die Berufskrankheitenverordnung aufzunehmen. Widerstände gibt es vor allem seitens der Berufsgenossenschaften: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden von den Unfallversicherungsträgern entschädigt - und das sind im gewerblichen Bereich die Berufsgenossenschaften. Die Arbeitsmedizinerin Prof. Dr. Gine Elsner plädiert aufgrund eigener Studien, die einen signifikanten Zusammenhang zwischen kniender Tätigkeit und einer Gonarthrose belegen, für eine Anerkennung dieses Leidens als Berufskrankheit.

Die Berufskrankheitenliste wird laufend erweitert, weil wissenschaftliche Untersuchungen ständig neue Erkenntnisse über die Zusammenhänge von Arbeitsbelastungen und Krankheiten hervorbringen. Anfang der 1950er Jahre wurden die Meniskusschäden aufgenommen. Bei einer knienden Tätigkeit wird aber nicht nur der knorpelige Meniskus beeinträchtigt, sondern schließlich auch das gesamte Kniegelenk. Das schließt Elsner aus einer Fall-Kontrollstudie, bei der 295 Patienten mit einer fortgeschrittenen Gonarthrose hinsichtlich ihrer lebenslangen Belastungen mit 328 Kontrollpersonen verglichen wurden.

Würde die Gonarthrose als Berufskrankheit anerkannt, dann müssten die Renten und Heilmaßnahmen für die Geschädigten aus der Unfallversicherung bezahlt werden. Sie gingen also ausschließlich zu Lasten der Arbeitgeber. Elsner verweist in diesem Zusammenhang auf das nördliche Nachbarland Dänemark. Dort kann eine Gonarthrose neuerdings als Berufskrankheit anerkannt werden.
aus FussbodenTechnik 04/08 (Handwerk)