Schadensfall aus der Praxis

Vorsicht bei Parkett auf Gussasphaltestrich

In einer Einliegerwohnung sind bei einem neu verlegten Mosaikparkett nach Zeiten hoher Luftfeuchtigkeit überproportionale Aufwölbungen innerhalb der gesamten Bodenkonstruktion entstanden. Mit der Ermittlung der Schadensursache wurde der Sachverständige Helmut Becker beauftragt.

Im Zuge der Renovierung einer wenig genutzten Einliegerwohnung im Untergeschoss wurde auf einem mehrere Jahrzehnte alten Gussasphaltestrich Eiche-Mosaikparkett verlegt und mit Wasserlack versiegelt.

Nach den Sommerferien 2007 sah das im Februar 2007 verlegte Mosaikparkett in allen Räumen der Einliegerwohnung wie eine "Gebirgslandschaft" aus. Besonders auffällig: Die Aufwölbungen verliefen im etwa 30 qm-Wohnzimmer in einem Abstand von ungefähr einem Meter parallel zu den Wänden, während der Boden in der Raummitte nahezu eben geblieben war.

Durch Abklopfen wurde festgestellt, dass die bis zu 50 mm hohen Aufwölbungen nicht durch Ablösung des Mosaikparketts entstanden waren, sondern durch Formänderung des Gussasphalts hervorgerufen wurden. Nach Entfernen der Sockelleisten zeigte sich, dass das Mosaikparkett mit einem ausreichenden Wandabstand von durchschnittlich 10 mm verlegt wurde. Der fehlte aber beim alten, schwimmend verlegten etwa 25 mm dicken Gussasphaltestrich.

Die relative Luftfeuchtigkeit lag bei der Begutachtung im Spätherbst mit 55 % und 60 % im normalen Bereich. Die Darr-Proben des Mosaikparketts ergaben übliche Holzfeuchtegehalte zwischen 10,7 und 11,1 Gew.-%.

Ursache der Aufwölbungen, die eine komplette Erneuerung des Fußbodenaufbaus erforderten, sind die zwischen Gussasphalt und Wänden fehlenden Randfugen.

Die allgemein anerkannte Regel der Technik/des Fachs, die zu früheren Zeiten geltenden Estrichnormen und auch die heutigen Estrichnormen insbesondere DIN 18560, Teil 2 "Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)" besagen aber, dass bei der Verlegung von Parkett auf Gussasphaltestrich zwischen Gussasphaltestrich und Wand mindestens 10 mm breite Randfugen nötig sind. Bei textilen und elastischen Bodenbelägen reichen dagegen Wellpapperandstreifen. Aber auch die waren nicht vorhanden.

In wenig bewohnten und somit wenig belüfteten Räumen kann es in den Sommermonaten zu sehr hohe Luftfeuchtigkeiten kommen. Dies führt zum Quellen des Mosaikparketts, das dabei den Gussasphaltestrich regelrecht "mitnimmt". Nur wenn ausreichend breite Randfugen existieren, führt die übliche Feuchtigkeitszunahme nicht zu Schäden. Wird jedoch die Ausdehnung - wie im vorliegenden Fall - durch fehlende Randfugen behindert, kann es zu Formveränderungen bei Gussasphaltestrichen kommen. Dies kann auch bei mineralischen Estrichen mit wesentlich größerer Steifigkeit und Schichtdicke geschehen.

Prüfpflicht ernst nehmen

Verantwortlich für diese Schäden ist der Parkettleger. Er hätte im Rahmen seiner Prüfpflicht erkennen müssen, dass der Gussasphaltestrich keine Randfugen aufweist. Er hätte dann formell Bedenken anmelden und klar stellen müssen, dass auf dem vorgefundenen Untergrund Parkett nicht vollflächig geklebt werden darf.


Der Autor: Fußboden-Gutachter Helmut Becker ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Estrich- und Parkettlegerhandwerk sowie für Bodenbeläge.

Kontakt:
Professor-Lübeck-Straße 8
36088 Hünfeld
Tel: 06652/2309
Fax: 06652/748778
www.gutachter-becker.de
aus Parkett Magazin 04/08 (Handwerk)