TRGS Holzstaub mit einheitlichem Grenzwert


Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe - Holzstaub - (TRGS 553) wurden überarbeitet und im August 2008 veröffentlicht. Die Richtlinie gilt für stationäre und mobile Holzbearbeitungsmaschinen und sieht für die überwiegenden Zahl der betroffenen Arbeitsplätze jetzt einen einheitlichen Holzstaub-Grenzwert von maximal 2 mg/cbm vor. Deshalb darf dieser Grenzwert ab sofort auch beim Einsatz von Parkettschleifmaschinen nicht überschritten werden.

Nach wie vor gilt, dass die Beschäftigten als persönliche Schutzmaßnahme eine Atemschutzmaske der Klasse P3 tragen müssen, wenn der Schichtmittelwert von 2 mg/cbm nicht eingehalten werden kann. Aktuelle Parkettschleifmaschinen sollten bei vorschriftsmäßigem Gebrauch den geforderten Grenzwert einhalten. Darüber hinaus gibt es Parkettschleifmaschinen am Markt, bei denen die Staubemissionen unter 0,2 mg/cbm liegen.
aus Parkett Magazin 06/08 (Handwerk)