Gerichtsurteile bestätigen: Teppichboden reduziert Trittschall
Dass sich Teppichboden bei Lärmbelästigung in den eigenen vier Wänden als echter Problemlöser empfiehlt, ist bekannt. Der textile Bodenbelag schluckt erwiesenermaßen Geräusche in Innenräumen, die durch Decken, Wände oder Böden kommen. Diese positive Produkteigenschaft wurde nun in einer aktuellen Gerichtsentscheidung auch höchstrichterlich untermauert.
Die Eigentümer einer Wohnung hatten wegen Schallimmissionen aus der über ihnen liegenden Wohneinheit geklagt. Deren Eigentümer wiederum hatten den in der Wohnung befindlichen Teppichboden in mehreren Zimmern gegen Parkett ausgetauscht und verschlechterten dadurch den zuvor bestehenden Trittschallschutz erheblich. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens hatte das Amtsgericht Düsseldorf die Verursacher des Trittschalls dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Trittschall in der darunter liegenden Wohnung, den in diesem Verfahren einschlägigen Grenzwert von 63 dB nicht überschreitet. Durch den Austausch des Bodenbelags, so die Begründung, sei die Trittschallbelastung deutlich über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß gestiegen.
Dieses Urteil wurde schließlich in dritter Instanz auch durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2007, I-3 Wx 115/07). Wie der eingesetzte Sachverständige ermittelt hat, kann der geforderte Normtrittschallpegel von 63 dB unter anderem durch die Einbringung eines guten, trittschallverbessernden Teppichbodens erfüllt werden.
Einen ähnlichen Fall hatte Mitte letzten Jahres das Landgericht Lübeck zu entscheiden. Wohnungseigentümer, die Teppichboden aus der Wohnung entfernen und durch Glattbeläge wie Laminat oder Steinfliesen ersetzen, müssen mit erhöhtem Trittschall nicht nur in der eigenen Wohnung rechnen. Fühlt sich der Eigentümer oder Mieter der darunter liegenden Wohnung durch den Trittschall belästigt, kann dieser von dem Verursacher geeignete Schallschutzmaßnahmen verlangen. Die Beschwerde des beklagten Verursachers wurde umgehend durch das Oberlandesgericht Schleswig abgewiesen (OLG Schleswig, Beschluss vom 8.8.2007, Aktenzeichen 2W 33/07).
Die Urteile sind zu beziehen unter: Justizministerium NRW, erhältlich unter www.nrwe.de - Rechtsdatenbank des Landes NRW
Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein, erhältlich unter http://irsh.juris.de
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BTH Heimtex 01/09
(Bodenbeläge)