Lizenzierungspflicht für Tragetaschen und Beutel


Frankfurt - Ab Januar 2009 gibt es eine Lizenzierungspflicht für Verkaufsverpackungen. Einzelhändler dürfen keine Verkaufsverpackungen mehr an Endverbraucher abgeben, die nicht bei einem dualen System lizenziert sind. Diese neue gesetzmäßige Verpflichtung bezieht sich auch auf Tragetaschen und Beutel, die erst an der Ladentheke befüllt werden und als Serviceverpackungen bezeichnet werden.

Nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung ist jeder Einzelhändler als Erstinverkehrbringer zur Lizenzierung verpflichtet. Dafür braucht die Verpackung ab 2009 nicht mehr mit z.B. dem Grünen Punkt gekennzeichnet werden. Ab einer eingesetzten Menge von mehr als 50 Tonnen Papier oder 30 Tonnen Folien pro Jahr kommt zur grundsätzlichen Lizenzierungspflicht für jeden Einzelhändler noch die Vollständigkeitserklärung hinzu, die als Testat bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer abzugeben ist. Bei Serviceverpackungen hat der Einzelhändler auch die Möglichkeit, diese Pflichten auf den Großhändler oder den Hersteller zu übertragen. Von der Weitergabe dieser Pflichten darf aber nur einmal Gebrauch gemacht werden.

In diesem bürokratischen Lizenzierungsdschungel hat der IPV, Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V., praxisfreundliche Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Dazu hat der IPV mit dem Entsorgungsunternehmen Vfw GmbH in Köln eine Sondervereinbarung ausgehandelt, von der die Kunden der IPV-Mitgliedsunternehmen profitieren. Wird der Hersteller der Tragetaschen und Beutel vom Einzelhändler mit der Lizenzierung beauftragt, nimmt der Hersteller die Lizenzierung bei einem Entsorgungsunternehmen seiner Wahl vor (in diesem Falle der Vfw GmbH) und gibt auch die Vollständigkeitserklärung ab. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Erstinverkehrbringer bzw. der Einzelhändler.

"Da nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung nur noch lizenzierte Verpackungen an Endverbraucher abgegeben werden dürfen, kommt an der grundsätzlichen Lizenzierungspflicht für Serviceverpackungen keiner vorbei", sagt Friedrich Schäfer, Vorsitzender des Industrieverbandes Papier- und Folienverpackung IPV. "Der IPV bietet seinen Mitgliedern und damit deren Kunden eine organisatorisch effiziente und transparente Lösung bei der Lizenzierung von Serviceverpackungen an", führt Schäfer weiter aus. Grundsätzlich setzt sich der IPV dafür ein, dass die Überarbeitung und Neufassung der Verpackungsverordnung zügig erfolgt und dass Serviceverpackungen vollständig aus der EU-Verpackungsdirektive und damit aus der deutschen Verpackungsverordnung entlassen werden, wie es der Bundesrat bereits gefordert hat.
aus Haustex 02/09 (Handel)