Zertifizierter Knieschutz für bodenverlegendes Handwerk Pflicht
"Erstaunlich geringes Bewusstsein für das Thema Knieschutz"
Bereits seit 2005 ist die Norm DIN EN 14404 "Persönliche Schutzausrüstung - Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung" in Kraft. Die Norm regelt, welche Prüfverfahren und Eigenschaften zertifizierter Knieschutz aufweisen muss. Aber weder im Handel noch im Handwerk ist ein ausreichendes Bewusstsein für dieses Thema vorhanden. Es wird nach wie vor nicht zertifizierter Knieschutz verkauft und die wenigsten bodenverlegenden Handwerker tragen geeigneten Knieschutz.
Wie wichtig optimaler Knieschutz bei der Arbeit ist, belegen Zahlen des Referates "Statistik - Arbeitsunfälle, Prävention" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Danach meldeten die Gewerblichen Berufsgenossenschaften über 70.000 Knieverletzungen in Betrieben für das Jahr 2005.
Schon jetzt ist jeder deutsche Unternehmer verpflichtet, seinen Angestellten geeignetes Schutzmaterial zur Verfügung zu stellen, wenn kniende Tätigkeiten ausgeführt werden. Geeignetes Schutzmaterial sind nur zertifizierte Produkte. Stellt ein Unternehmer kein zertifiziertes Schutzmaterial zur Verfügung, kann er in Zukunft für Krankheitskosten und Rente in Regress genommen werden oder es werden Bußgelder verhängt.
Klaus Bachmann, Inhaber von Knieschutzhersteller Kneetek wundert sich, dass das Bewusstsein für Knieschutz so gering ist: "Erstaunlicherweise ist Deutschland bei diesem Thema nicht mehr Vorreiter. In Spanien und Italien werden die Vorschriften hinsichtlich eines zertifizierten Knieschutzes viel restriktiver gehandhabt." In vielen Ländern Europas folgt man der Auffassung, dass alle Arten von Kniekrankheiten wie Meniskusschäden, Arthrose oder Gonarthrose (Vorzeitiger Verschleiß der knorpeligen Gelenkflächen des Kniegelenkes) als Berufskrankheiten anerkannt werden. Und das heißt im Gegenzug, dass die Handwerker, die kniende Tätigkeiten ausführen, zertifizierte Knieschoner tragen müssen. In Deutschland gibt es Bestrebungen, die Gonarthrose als Berufskrankheit anzuerkennen, aber es gibt Widerstände seitens der Berufsgenossenschaften (FussbodenTechnik berichtete). Denn Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden in Deutschland von den Unfallversicherungsträgern entschädigt - und das sind im gewerblichen Bereich die Berufsgenossenschaften.
Langfristig wird es nur noch zertifizierten Knieschutz geben
Heute gibt es Knieschutz-Produkte am Markt, die sind sehr dünn, nicht ergonomisch geformt und würden keine Belastungstest bestehen - und damit auch keine Zertifizierung erhalten. Streng genommen dürften diese so genannten Gummirutschen gar nicht mehr verkauft werden.
Denn jeder Händler ist gesetzlich verpflichtet, ausschließlich nachweisbar normgerechte Produkte zu vertreiben, d.h. die Produkte müssen den gesetzlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Bei Missachtung haben die Ordnungsbehörden die Möglichkeit, den weiteren Verkauf zu unterbinden. Es können dem Händler Auflagen erteilt und Ordnungsgelder verhängt werden. Zusätzlich besteht die Gefahr einer zivilrechtlichen Haftung, z.B. in Form einer Abmahnung durch Mitbewerber oder durch Schadensersatzforderungen von Anwendern, die einen Schaden nachweisbar auf fehlerhafte Produkte zurückführen können.
Umdenken bei Handwerkern
Bei Handwerkern scheint derzeit ein Umdenken stattzufinden. Klaus Bachmann verzeichnet ein zunehmendes Interesse: "Viele Handwerker sind froh, endlich eine Knieschutz-Lösung zu finden, die richtig schützt, komfortabel ist und sich über Stunden tragen lässt."
Rechtlicher HintergrundDie Prüfnorm DIN EN 14404 für Knieschutz gilt bereits seit Februar 2005. Darin sind die Mindestgröße der Schutzzonen, die Stichfestigkeit des Knieschutzes und die maximale Druckverteilung geregelt. Knieschutz gilt nach der Richtlinie 98/686/EWG als persönliche Schutzausrüstung (PSA). Knieschutzprodukte auf dem Markt müssen zudem mit dem CE-Konformitätszeichen gekennzeichnet werden. Das CE-Zeichen erhalten nur Produkte, die die Anforderungen der DIN EN 14404 erfüllen.
aus
FussbodenTechnik 06/08
(Handwerk)