Schadensfall aus der Praxis
Randfugen auch für schwimmend verlegtes Mehrschichtparkett
Eine wahre "Buckelpiste" in Form eines Parkettbodens fand der Sachverständige Helmut Becker anlässlich eines Gutachtertermins in einem Wohnhaus vor. Eiche-Mehrschichtparkett war im Erdgeschoss schwimmend verlegt worden. Doch der Verleger hatte auf die Randfugen zur Wand oft ganz verzichtet bzw. sie nicht im nötigen Maße eingeplant.
Im Frühjahr 2007 wurde bei der Renovierung eines an einem See gelegenen Wohnhauses Eiche-Mehrschichtparkett mit mechanischer Verriegelung verlegt. Im unterkellerten Erdgeschoss bildeten vorhandene Fliesen und Platten bzw. textile Bodenbeläge plus Dämmunterlage den Untergrund für den Parkettboden.
Während der Sommermonate kam es zu deutlichen Aufwölbungen besonders im 55 qm großen Wohn- und Esszimmer. Sichtbare und spürbare Auf- und Abbewegungen sowie Knackgeräuche wiesen auf eine Zerstörung der Verriegelungen hin.
Besonders auffällig war im Wohnzimmer eine nahezu zwei Meter breite, satteldachförmige 40 mm hohe Aufwölbung. Aber auch in den weiteren Räumen wie Küche, Flur sowie Schlaf- und Kinderzimmer wölbte sich der Mehrschichtboden - allerdings im geringeren Ausmaß. Angrenzend an diese Aufwölbungen waren die weiteren Mehrschichtparkettelemente konvex verformt, was auf Quelldruck hinweist.
Zum Zeitpunkt des Gutachtertermins im Frühherbst herrschten innerhalb der Wohnung Luftfeuchtigkeitswerte von 65% bei einer Lufttemperatur von etwa 22C. Angesichts eines etwa 300 m entfernten Sees hält Helmut Becker diese Werte für "üblich und unvermeidbar".
Parkett liegt "press" an der Wand
In mehreren Bereichen - sowohl quer als auch parallel zur Verlegerichtung - wurden die Hohlkehl-Sockelleisten entfernt. Es zeigte sich, dass die Mehrschichtparkettelemente über große Strecken hart/press an den Wänden anlagen. In den Bereichen, wo sich Parkett und Wand nicht berührten, war keine Randfuge breiter als 5 mm. Die Parkettproben ergaben Feuchtewerte zwischen 9 und 10%.
Durch Seenähe breitere Randfugen nötig
Ursache der Aufwölbung war nicht die übliche Feuchtigkeitszunahme des schwimmend verlegten Mehrschichtparketts. Ausschlaggebend war laut Becker vielmehr, dass der Verleger die in der Verlegeanleitung vorgegebene Randfugenbreite von 10 mm nicht eingehalten hat. Dies sei ein grober Verstoß gegen die zurzeit geltenden Normen und Richtlinien sowie gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
In den Ausführungen der DIN 18356 Parkettarbeiten und den Merkblättern des Verbandes der Europäischen Laminatfußbodenhersteller werden grundsätzlich funktionsfähige Randfugen in einer "ausreichenden Breite" bzw. mindestens 10 mm an allen aufgehenden Bauteilen gefordert.
Unter Berücksichtigung der Lage des Bauobjekts in einem Talkessel in unmittelbarer Nähe zu einem See - hier sind in den Sommermonaten extrem hohe Luftfeuchtigkeitswerte zu erwarten - wären sogar Randfugen von 15 mmBreite und in dem ca. 11 m langen Wohnzimmer von mindestens 20 mm notwendig gewesen.
Der Autor: Fußboden-Gutachter Helmut Becker ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Estrich- und Parkettlegerhandwerk sowie für Bodenbeläge.
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aus
Parkett Magazin 02/09
(Handwerk)