Schadensfall aus der Praxis

Deckschichtablösungen durch ungenügende Verleimung

Bei einem Mehrschichtpartkett mit Buche-Deckschicht zeigten sich bereits nach kurzer Zeit Beulen in der Oberfläche. Ein Gutachten sollte klären, ob unzulässige Feuchteinwirkungen vom Untergrund zum Schaden geführt haben.

In sechs Reihenhäusern ist auf schwimmendem Zementestrich (im Sommer 2007 eingebaut) in den Wohn- und Schlafzimmern Ende November des gleichen Jahres Mehrschichtparkett (2.200 x 190 x 14 mm) mit Buche-Deckschicht (Stabparkettmuster) vollflächig mit elastisch eingestelltem 1K-PU-Klebstoff geklebt worden. Vor Verlegung des Parketts führte der Auftragnehmer für Parkettarbeiten im Beisein der Bauleitung in jeder Wohnung CM-Feuchtigkeitsmessungen durch. Laut Messprotokoll wurden im ca. 50 mm dicken Estrich jeweils Restfeuchtegehalte von < 2,0 CM-% ermittelt.

Beulenartige Aufwölbungen im Parkett

In fast jeder Wohnung zeigten sich etwa vier bis fünf Wochen nach Bezug und mit Beginn der Heizperiode innerhalb einzelner Deckschichtlamellen Beulen. Die gutachterliche Sichtprüfung der Buche-Mehrschichtparkettelemente ergab, dass es in einzelnen Flächenbereichen zu teils deutlichen beulenartigen Aufwölbungen innerhalb einzelner etwa 6 cm breiter Lamellen gekommen war, und zwar sowohl in Randbereichen als auch in der Mitte des Mehrschichtparketts.

Insgesamt wies die Parkettfläche keine Fugen auf, in Kantenbereichen hatte Quelldruck zu geringfügigen, nicht reklamationswürdigen Kantenstippungen geführt.

Feuchtewerte im zulässigen Bereich

In allen Wohnungen wurden zum Zeitpunkt des Gutachtertermins relative Luftfeuchten von 50 und 55 % bei Raumlufttemperaturen von 19 C gemessen. Nachdem der Sachverständige einzelne Lamellen abgelöst hatte, war zu erkennen, dass Klebstoff an der Mittellage haftete, nicht aber an der Unterseite der 3 mm dicken Lamellen.

Das Mehrschichtparkett besteht aus einer 3 mm dicken Deckschicht, einer 11 mm dicken fünfschichtigen, aus Weichholz bestehenden Mittellage (Mehrschichtplatte) und einem etwa 1,5 mm dicken Weichholzgegenzug.

Für mehrere Prüfungen wurden Proben des Mehrschichtparketts entnommen und von allen drei Schichten Feuchtewerte bestimmt. Signifikante Abweichungen gegenüber der Anlieferfeuchte wurden nicht festgestellt. Auch die über den gesamten Estrichquerschnitt vorgenommenen Messungen ergaben Werte im zulässigen Bereich.

Mangelhafte Verleimung als Ursache

Die zusätzlich an mehreren entnommenen Teilstücken des Mehrschichtparketts durchgeführte stereomikroskopischen Überprüfungen (Auflichtmikroskop) zeigten, dass in den Bereichen der Deckschichtablösungen und auch in den Randbereichen der Elemente an der Rückseite der Buche-Deckschicht kein Leim erkennbar war. An diesen Stellen waren in der Oberfläche der Mittellage keinerlei Holzausbrüche oder Holzabsplitterungen feststellbar. An Stellen, wo die Deckschicht gewaltsam abgelöst wurde, entstanden deutliche, teils tiefe Ausbrüche innerhalb der Mittellage.

Die Prüfungen haben ergeben, dass geringfügige Volumenänderungen aufgrund typischer Neubaufeuchte zu Quelldruck in der Buche-Deckschicht geführt haben. Zu den Ablösungen ist es dann gekommen, weil die Verleimung zwischen Mittellage und Buche-Deckschicht offensichtlich ungenügend war.

Gewährleistung verlängert

Aufgrund der geringen Anzahl loser und gebeulter Lamellen einigten sich Auftraggeber und Auftragnehmer auf partielle Auswechselung einzelner Deckschichtlamellen und auch einiger Mehrschichtelemente. Zudem wurde eine Gewährleistungsverlängerung mit erhöhtem Sicherheitseinbehalt zur Abdeckung des Restrisikos vereinbart.



Der Autor: Fußboden-Gutachter Helmut Becker ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Estrich- und Parkettlegerhandwerk sowie für Bodenbeläge.
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aus Parkett Magazin 03/09 (Handwerk)