Bundesweite Lehrlingswarte- und Berufsschullehrer-Tagung
Ausbildereignungsverordnung tritt wieder in Kraft
Zur diesjährigen Lehrlingswarte- und Berufsschullehrer-Tagung hatte Bundeslehrlingswart Heinz Brehm am 26. und 27. Februar nach Witten eingeladen. Gastgeber der 41 Teilnehmer war die Firma Ardex. Die einmal jährlich durchzuführende Lehrlingswarte- und Berufsschullehrer-Tagung war im vergangenen Jahr wegen mangelnder Beteiligung ausgefallen. Entsprechend umfangreich war das in diesem Jahr zu bewältigende Tagungsprogramm, das weit über den Erfahrungsaustausch hinaus ging. Neu dabei waren die Lehrlingswarte Thomas Kirstein von der Innung Baden-Württemberg-Süd, Jörg Schülein als Bodenlegervertreter von der Innung Mittel- und Oberfranken und Michael Blum, 2. Lehrlingswart der Innung Hessen. Zudem konnte Heinz Brehm drei neue Berufsschullehrer vorstellen: Ludwig Memhardt (BS Neustadt), Reinhold Vongerichten (BS Plauen) und Jörg Födisch (BS Plauen).
In seinem Bericht ging der Bundeslehrlingswart ausführlich auf die Entwicklung der Lehrlingszahlen ein. Anhand von Tabellen zeigte er den Verlauf in den vergangenen 13 Jahren. 1999 und 2001 gab es jeweils über 1.000 Parkettlegerlehrlinge, jetzt sind es noch 783. Diese Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert, was Anlass zur Sorge gibt. Bei den Bodenlegern hat sich die Zahl der Auszubildenden um 10% auf 564 erhöht (Stand jeweils Februar).
Zum neuen Tarifvertrag stellte Brehm fest, dass die ausgehandelte Ausbildungsbeihilfe nicht ausreicht, um davon die Internatsunterbringungen für den Schulbesuch durch die Auszubildenden finanzieren zu lassen. In Plauen werde deshalb bereits ein Zuschuss gewährt. Die Nachfrage auf 500,00 EUR Anreizerhöhung im 1. Lehrjahr und weitere Lehrjahrstaffelungen in den Innungen ist negativ verlaufen. Das Echo: Jedem Ausbilder ist freigestellt, mehr zu zahlen.
Wie mit Ausbildungsbetrieben umzugehen ist, die ihren Ausbilderpflichten nicht nachkommen, wird von Heinz Brehm, den Berufsschullehrern und den Lehrlingswarten unterschiedlich gesehen. Die meisten sprechen sich wie Brehm dafür aus, den Handwerkskammern auffällige Betriebe zu nennen. Aus Stade wurde dazu berichtet, dass die zuständige HWK überhaupt kein Interesse an der Aberkennung der Ausbildungsberechtigung habe, weil man befürchten müsse, dass solche Firmen dann in einen anderen Kammerbezirk wechseln.
Positive Auswirkungen auf die Ausbildungsbetriebe werden von der ab August 2009 wieder geltenden Ausbildereignungsverordnung erwartet. "Endlich mal eine positive Meldung" war aus der Versammlung zu hören.
Hervorgehoben wurde vom Bundeslehrlingswart die zunehmende Bereitschaft von Unternehmen, in die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter zu investieren. Die Ausgaben seien hierfür um 10% gestiegen, in der Summe vergleichbar mit zwei bis drei Monatsgehältern pro Jahr.
Über die Möglichkeiten, Förderungsmittel für die Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen zu erhalten, informierte die HWK Dortmund. Firmen, die benachteiligten Jugendlichen eine Chance geben möchten und dazu solche Mittel in Anspruch nehmen wollen, müssen ihre Ausbildungsberechtigung von Agenturen der Arbeit und der Handwerkskammern überprüfen lassen.
Ausführlich wurde über die kommende "gestreckte Gesellenprüfung" diskutiert. Hierbei geht es im wesentlichen um die Übernahme von Prüfungsergebnissen aus der Zwischenprüfung. Man einigte sich darauf, dass nur 20 bis 25% aus der Zwischenprüfungsbewertung in die Gesellenprüfungsbenotung eingebracht werden soll. Die Zwischenprüfung wird bislang von den Aspiranten zu gering bewertet, weil die Noten keine weiteren Auswirkungen haben. Ziel dieser "gestreckten Gesellenprüfung" ist nun, dass sich Ausbilder und Azubis eher in ihren Lehrstoff und in die Ausbildung einbringen müssen, weil eine schlechte Zwischenprüfungsnote zum Durchfallen bei der Gesellenprüfung führen könnte.
Leistungswettbewerbe werden ergänzt
Zum nächsten Praktischen Leistungswettbewerb der Boden- und Parkettleger im November wird es Änderungen und Ergänzungen geben. Die Aufgaben zum Praktischen Leistungswettbewerb werden nicht mehr wie bisher vom Bundeslehrlingswart entwickelt, sondern erstmals von der Schule Stade. Neu festgesetzt wurde vom ZDH das Teilnahmehöchstalter mit 25 Jahren, in Ausnahmefällen bis 28 Jahre (z.B. bei Militärzeiten).
Da sich das Parkett- und Bodenlegerhandwerk als gestaltendes Gewerk versteht, wird künftig auch der Sonderpreis "Die Gute Form im Handwerk - Handwerker gestalten" ausgelobt. Die entsprechenden Voraussetzungen wurden inzwischen vom ZDH geschaffen. Unterlagen mit weiteren Details liegen den Innungen vor. Dieser Sonderpreis soll dann von den Sponsoren ausgelobt werden.
Zum Praktischen Leistungswettbewerb 2008 lagen 3 Bodenleger- und 9 Parkettleger-Landessiegermeldungen dem ZVPF vor. Angetreten sind dann nur ein Bodenleger und acht Parkettleger: Bodenleger Markus Leinfelder (Ausbildungsbetrieb Leinfelder, Neusäß), die Parkettleger Florian Killinger (Zehetmair, Miesbach), PL Timm-Werner Hansen (Schorisch, Heide), PL Philipp Lorentzen (Schmudlach, Hamburg), PL Andreas Baßler (Baßler, Sasbach), PL Philipp Scheck (Opitz, Wiefelstede), PL Jan Wendrich (Dinter, Pirna), PL Steven Büchner (Nestler, Gotha), PL Marc van Kampen (Esper, Wiesbaden), PL Andreas Kampen (Brück in Kierspe).
Zum 2. Bundessieger der Bodenleger wurde Markus Leinfelder erklärt, 1. Bundessieger der Parkettleger wurde Florian Killinger, 2. PL-Bundessieger Andreas Baßler. Weitere Plätze konnten wegen fehlender Fertigkeiten, z.B. keine Serienschnitte ausgeführt, nicht vergeben werden.
Erstmals haben sich im vorigen Jahr mit Daniel Schrall, Florian Killinger und Gerhard Kiermaier deutsche Parkettleger am Parkettleger-Länderwettbewerb der Mailänder Architektenmesse teilgenommen und den 2. Platz belegt. Weitere Teilnehmer kamen aus Italien (Platz 4), Polen (Platz 3) und Rumänien (Platz 1). Herzustellen war eine ca. 3,50 x 3,50 m große Parkettplatte aus massiven Parkettstäben mit vier verschiedenen Mustern und abschließender Oberflächenbehandlung mit Öl.
Maschinenkurs mit neuer Struktur
Der bisherige MK P 91 Kurs ist umbenannt in PM (Parkett Maschinenkurs). Um die neuen Kurse in erforderlichem Umfang durchführen zu können, werden neue Ausbilder benötigt. Die Lehrgangsleiter sollten vorrangig Parkettlegermeister sein - sofern genügende PL-Meister zur Verfügung stehen. Die künftigen Ausbilder müssen eine zweiwöchige BG-BAU-Ausbildung ableisten und eine Lehrgangsberechtigung der Berufsgenossenschaft vorweisen. Anmeldungen für entsprechende Zusatzausbildungen laufen allerdings noch sehr zögerlich. Ausbildungsberechtigte PL-Meister zurzeit, um einige zu nennen, sind BG-Bau Ansprechpartner Georg Käsbauer, München, sowie Stephan Korbanka, Berlin, Gerd Zellhuber, Reinsdorf. Als frühester Beginn solcher Schulungen für Ausbilder wird 2010 genannt.
Bewertung von Lehrlingen
Zur Beurteilung von Auszubildenden während der Ausbildung sind neue Richtlinien von Frank Bänder, Jörg Jörding und Ralf Schnack erarbeitet worden. Damit wird es den Ausbildern erleichtert, rechtssichere Beurteilungen vorzunehmen. Beurteilungen sollten zum Ende der Probezeit, vor der Zwischenprüfung und zeitig vor der Gesellenprüfung vorgenommen werden, bei Bedarf auch häufiger. Vorgesehen ist auch eine eigene Einschätzung des Lehrlings selbst. Im nächsten Schritt sollen die Lehrlingswarte die neuen Fragebogen ihren Innungen vermitteln.
Diese mit ZVPF-Logo versehenen Bewertungsformulare können mit geringen Änderungen auch für Mitarbeiter der Innungsbetriebe verwendet werden.
Die nächste Lehrlingswarte- und Berufsschullehrertagung findet am 18.02. und 19.02.2010 in Delmenhorst bei Armstrong/DLW statt.
aus
Parkett Magazin 03/09
(Handwerk)