Norbert Strehle, Sachverständiger
"Zugelassene Systeme gibt es noch nicht"
Norbert Strehle, im Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik für Normung zuständig, warnt vor Ausschreibungen, bei denen das CE-Zeichen bereits als Zulassungsvoraussetzung für Parkett auftaucht. Es habe bereits erste Ausschreibungstexte gegeben, in den von "zugelassenen Systemen" die Rede gewesen sei. Strehle stellt klar: "Es gibt keine zugelassenen Systeme, denn es gibt keine Zulassungsbescheide bei Parkett."
Wie bekannt, ist die Zulassungspflicht für Parkettböden erneut um ein Jahr verschoben worden. Weil die beteiligten Organe bisher keinen gemeinsamen Nenner gefunden haben, könnte die CE-Kennzeichnung von Parkett durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIB) angeordnet werden, befürchtet Strehle. Strittige Punkte gibt es genug. So bleiben kritische Emissionen bei Kiefernholz unter dem Grenzwert, wenn die Oberfläche mit PU-Lack beschichtet wird. Kommt dagegen Öl zum Einsatz, erhält man gegenteilige Testergebnisse. Auch mit Räuchereiche will sich das Gremium im DIB noch befassen. Bisher sind keine Grenzwerte für Ammoniak-Ausdünstungen festgelegt. "Räuchereiche muss mindestens ein halbes Jahr auf Lager gelegen haben, bevor sie verarbeitet wird", empfiehlt Norbert Strehle.
Im Bereich der Schnittstellenkoordination für Flächenheizung (ehemals Fußbodenheizung) gibt es Probleme mit Systemen, die im Sommer kühlen. Weil bei solchen Flächenkühlungen der Fußboden gut 5 Grad kälter als die Raumluft werden kann, schlägt sich an ihm Schwitzwasser nieder. Entfeuchtungsmaßnahmen der Raumluft gelten hier nicht als geeignete Lösung. Vielmehr muss, laut Strehle, die Temperatur der Flächenkühlung oberhalb des Taupunktes gehalten oder das System abgeschaltet werden.
Weitere Nachrichten aus der Normarbeit:
- Die Europäische Norm für Massive Laubholzdielen wird überarbeitet. Ein Normentwurf liegt auf dem Tisch, ist aber, laut Strehle, unzureichend. Nach jetzigem Stand der Stabparkett-Norm EN 13629 wird eine lange Diele als großer Parkettstab behandelt, entsprechend der schwalbenschwanz-gefertigten Junckers-Diele.
- Im Arbeitsstättenausschuss (Asta) wird Arbeitssicherheit in Gebäuden erarbeitet. Eine der Arbeitsgruppen beschäftigte sich mit Fußboden. Norbert Strehle und Joachim Barth waren die ZVPF-Vertreter. Die fertige Arbeitsstättenregel ist allgemein gehalten und erlaubt etwa Kantenüberstände von 20 mm an der Schwelle und 4 mm auf der Fläche.
- Bei CEm
2-Estrichen haben CM-Messung und Darr-Probe zum Austrockungsverhalten unterschiedliche Resultate ergeben. Jahresmitte sollen Ergebnisse zweier - getrennter Untersuchungen veröffentlicht werden. Bis dahin gibt Strehle den Tipp: "Messen Sie weiter wie bisher und bemühen Sie sich um eine sorgfältige Dokumentation, wann und wo gemessen worden ist!"
- Wie Ralf Kohfeld berichtet, müssen Sportböden nach Aussage von RAL europaweit die neuen Anforderungen der EN 14904 erfüllen. Allerdings enthält die Norm Bestimmungen, die den Vorgaben der deutschen Bauaufsicht widersprechen. Deshalb wurde eine Überarbeitung der EN 14904 beantragt. Auch die Unterscheidung der verschiedenen Sportbodenarten war darin bisher nicht enthalten. So kann hierzulande derzeit noch die DIN 18032 Teil 2 als Grundlage gelten.
aus
Parkett Magazin 04/09
(Normen)