Lieferant stellt Geschäftstätigkeit ein
Was passiert bei längerfristigen Shopverträgen?
Köln - Vor einiger Zeit hat ein deutscher Lieferant seinen Kunden in einem höflichen Schreiben mitgeteilt, dass er nach Auslieferung der Ware für Frühjahr/Sommer 2009 seine Geschäftstätigkeit einstellen wolle. Als Grund nannte er den Umstand, dass er seit längerem nicht mehr profitabel arbeite.
Das Problem: Einige Textilfachhändler hatten mit dem Lieferanten Lieferverträge, insbesondere Shopverträge, abgeschlossen, die noch eine mehrjährige Restlaufzeit hatten. Und sie wollten die einseitige Kündigung auch so nicht akzeptieren. Schließlich hatten sie - teils erst kurze Zeit vorher - mit Flächenaufteilung, Möblierung, Werbung usw. in den Marken-Shop investiert und den Shop auch gegenüber den Kunden propagiert. Es stellte sich deshalb die Frage, ob sie den Ausstieg des Vertragspartners einfach so hinnehmen müssen
Die Antwort hängt laut BTE von den Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag ab. Im konkreten Fall enthielt der vorliegende Vertrag zwar verschiedene Kündigungsgründe für den Lieferanten, aber diese bezogen sich nur auf "Verfehlungen" des Handelspartners. Eine Kündigungsmöglichkeit aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen des Lieferanten war nicht aufgeführt. Das bedeutet: Eine Kündigung seitens des Lieferanten war in diesem Fall ohne Zustimmung des Händlers nicht möglich. So lange der Lieferant nicht insolvent ist, muss er damit seine vertraglich festgelegten Pflichten erfüllen. Aus einmal geschlossenen Verträgen kann man einseitig nur dann aus wirtschaftlichen Gründen "aussteigen", wenn man diese Möglichkeit auch im Vorhinein festgelegt hat.
Das Textil- und Modehaus konnte im konkreten Fall daher weitere Belieferung und, falls diese ausbleibt oder abgelehnt wird, Schadensersatz vom Vertragspartner verlangen. Ob dies allerdings im konkreten Fall auch durchgesetzt werden kann, hängt sicher vom Einzelfall ab. Denn wenn mehrere oder gar viele Einzelhändler in einem solchen Fall nun Schadensersatzansprüche geltend machen würden, wäre eine Insolvenz des Lieferanten nicht auszuschließen.
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Haustex 08/09
(Recht)