Maler und Lackierer
Neue Mindest- und Tariflöhne
Die Tarifvertragsparteien für das Maler-Lackiererhandwerk haben sich auf neue Mindest- und Tariflöhne verständigt.
Erstmals wurde für alle Bundesländer eine gemeinsame unterste Lohnuntergrenze festgelegt. Der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer in den Tarifgebieten West und Ost beträgt ab dem 1. September 9,50 EUR und steigt ab dem 1. Juli 2011 auf 9,75 EUR. Für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist dies zudem ein einheitlicher Mindestlohn für Gesellen und ungelernte Arbeitnehmer. Damit entfällt eine Lohnstufe des bisherigen Mindestlohns.
Für die Mindestlöhne soll eine Laufzeit bis zum 29. Februar 2012 gelten.
Für den Mindestlohn der Gesellen im Tarifgebiet West gelten folgende Mindestlöhne:
- ab 1. September 2009: 11,25 EUR
- ab 1. September 2010: 11,50 EUR
- ab 1. Juli 2011: 11,75 EUR
Zudem erfolgt zum 1. Oktober 2009 eine Erhöhung der Tariflöhne um 2,3 %. Über die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages (30. Juni 2011) entspricht dies einer jährlichen Lohnsteigerung um 1,3 %.
Arbeitgeber-Verhandlungsführer Paul Laukötter: "Wir wollten ein klares Signal für faire Wettbewerbsbedingungen am Markt schaffen. In unserem personalintensiven Handwerk sind die Lohnbelastungen von besonderer Bedeutung. Zudem wollten wir die Struktur vereinfachen, um eine bessere Überprüfung der Mindestlöhne durch den Zoll zu erreichen. Dazu haben wir uns zum Teil auch den Mindestlohnhöhen im Bauhauptgewerbe angenähert".
aus
BTH Heimtex 07/09
(Handwerk)