Überarbeitung der DIN 68702 - "Holzpflaster"
Produktnorm und Anforderungen an die Verlegung verabschiedet
Die DIN 68702 - "Holzpflaster" - ist zuletzt im April 2001 als Neufassung erschienen und in Kraft getreten. Die für Holzpflaster GE bis dahin gültige DIN 68701 war auf Grund des Verbots der Verwendung teerhaltiger Produkte (Teerpechklebstoff und Teeröl) sowie der Einführung weichplastischer Klebstoffe entfallen.
Die seitdem allein zuständige DIN 68702 ist eine Produktnorm, in der die für die Herstellung wichtigen Eigenschaften und Merkmale geregelt werden. Gleichzeitig ist sie auch eine Verarbeitungsnorm, die unverändert wichtige Kriterien und Anforderungen an die Verlegung von Holzpflaster hinsichtlich Unterböden, Klebung, Oberflächenbehandlung, Pflege und Raumklima enthält. Bei der aktuellen Überarbeitung wurde zunächst ein Versäumnis der letzten Fassung nachgeholt. In Abschnitt 6 "Gütebedingungen" fand ein in den vorausgegangenen Normen bereits enthaltener, bei der Fassung von 2001 aber vergessener Hinweis wieder Aufnahme: "Gesunde und fest verwachsene Äste sowie unbedeutende Trockenrisse sind zulässig." Dieser Satz trägt der Tatsache Rechnung, dass Holzpflaster ein rustikaler Fußboden ist, dem das natürliche Wachstum und die Struktur des Holzes eine besondere Note verleihen, wie es auch in Abschnitt 11 "Allgemeine Hinweise" der Norm zum Ausdruck kommt.
Weiter wurde in Abschnitt 3 "Begriffe" bei 3.1.2 "Holzpflaster-WE" die Produktbeschreibung neu gefasst: "Widerstandsfähiger, stoßdämpfender und elastischer Fußboden in Werkräumen und für Räume mit gleichartiger Beanspruchung, ohne große Klimaschwankungen und ohne Fahrzeug- und Staplerverkehr außer Leichttransporte".
Damit erfüllt Holzpflaster u. a. die in der aktuell veröffentlichten "Technischen Regel für Arbeitsstätten" (ASR) (bisher: "Arbeitsstättenrichtlinie") - Stand 16.03.2009 - unter Ziffer 4.1.2 enthaltene Forderung, "stoßdämpfend und elastisch" zu wirken. Konkret: Holzpflaster kann dank seiner guten elastomechanischen Eigenschaften frühzeitige Ermüdungserscheinungen auch bei längerer Arbeit in stehender Haltung verhindern. Außerdem können Werkzeuge oder Gussteile ohne Schaden zu nehmen auf den Boden fallen. Die Hirnholzoberfläche erlaubt eine Belastung von bis zu 50 t/qm.
Schließlich wurden in Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" und Abschnitt 8.2 "Anforderungen an den Unterboden" vor allem die neuen Normen im Estrichbereich berücksichtigt. All dies sind anwendungstechnische Hinweise, die bei der Auswahl des geeigneten Fußbodens in Industrie- und Werkräumen eine wichtige Rolle spielen.
Die Neufassung der DIN 68702 wird im 2. Halbjahr 2009 erscheinen und in Kraft treten. Da die Änderungen bereits verabschiedet sind, sollten sie im Geschäftsverkehr ab sofort beachtet werden.
aus
Parkett Magazin 05/09
(Normen)