Recht
BFH-Urteile zur Steuerfreiheit von Betriebsveranstaltungen
In zwei neuen Urteilen hat der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht Entscheidungen bezüglich der Steuerfreiheit von Betriebsveranstaltungen getroffen.
Nach BFH-Rechtssprechung ist die Teilnahme an einer vom Arbeitgeber organisierten und durchgeführten Betriebsveranstaltung grundsätzlich steuerfrei - es sei denn, sie ist unüblich. Dies ist nach der BFH-Entscheidung insbesondere dann der Fall, wenn die gesamten Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung geteilt durch die Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter den Wert von 110 EUR pro Teilnehmer überschreiten.
aus
Parkett Magazin 01/10
(Recht)