Kleiner Fehler - Großer Schaden

Thermische Verschweißung "nicht ganz dicht"

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und hochbelastesten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich erst anhand der Ursachenforschung im Schadensfall, worauf ein Fußbodenverleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um eine streckenweise nicht fachgerechte Verschweißung eines PVC-Belages in einem Krankenhaus.

In einem Klinikum sind in den Fluren und in Krankenzimmern 2 mm dicke homogene PVC-Bodenbeläge (2 m breit) mit einem Kunstharz-Dispersionsklebstoff verklebt worden. Der mehrere Jahre alte Zementestrich war zuvor ordnungsgemäß gespachtelt worden. Eine thermische Verfugung/Verschweißung der Belagsnahtkanten mit einer 4mm dicken PVC-Schweißschnur war etwa drei bis vier Tage nach Belagsverlegung durchgeführt worden.

Bereits nach der neun- bis zwölfmonatigen Nutzung wurden vom Bauherrn zahlreiche Fehlstellen und Spalte zwischen der Schweißschnur und den Belagskanten festgestellt. Die Fehlstellen waren 20 cm bis 1 m, vereinzelt auch bis 2 m lang. Nach der Reklamation des Bauherrn erklärte der Bodenleger, dass es sich hierbei um Weichmacherwanderungen "ausgelöst durch Flächendesinfektionsmittel" handelt, für die er nicht verantwortlich sei. Daraufhin wurde ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet und der Sachverständige beauftragt.

Schaden: Offene Fugen zwischen 1 bis 2,5 mm

Die Überprüfung des neu verlegten Bodenbelages in dem Krankenhaus zeigte teilweise eine hochglänzende Belagsoberfläche. Selbst in den besonders frequentierten Bereichen war die nach der Verlegung aufgebrachte desinfektionsmittel- und alkoholbeständige Beschichtung noch nahezu vollständig vorhanden. Die Unterhaltsreinigung der Bodenbelagsfläche war laut einem Hygieneplan ausschließlich in Form einer Desinfektionsreinigung durchgeführt worden. Grundreinigungs- und Neubeschichtungsmaßnahmen erfolgten nicht.

Die genaue Betrachtung der Belagsoberfläche zeigte in den etwa 20 m langen Fluren offene Fugen an den PVC-Belagskanten. Diese Fehlstellen gingen ausschließlich über kurze Strecken zwischen 20 cm Länge, teilweise auch bis 2 m Länge. Sie lagen immer nur zu einer Seite der Bodenbelagskante hin vor. Die Abrissfugen mit einer Breite von 1 bis 2,5mm lagen vielfach wechselseitig vor, d.h. über eine kurze Strecke entlang der linken Belagskante und dann an der rechten Kante. Nur vereinzelt fehlte die PVC-Schweißschnur im Bereich der aneinander grenzenden Nahtkanten vollständig.

Bei 80 bis 90 % der Fläche war die thermische Nahtkantenverfugung dicht verarbeitet. Die einzelnen Fehlstellen/Abrisse der PVC-Schweißschnur lagen unabhängig davon vor, ob es sich um häufig frequentierte oder auch weniger frequentierte Bereiche handelte. Für eine genauere Untersuchung gestattete man dem Sachverständigen, jeweils etwa 10 bis 20 cm breite und 40 cm lange Belagsstücke, die etwa mittig die Verschweißung beinhaltete, herauszuschneiden.

Vor Ort und im Labor durchgeführte manuelle Ausreißversuche der PVC-Schweißschnüre ergaben, dass die thermische Verschweißung überwiegend ordnungsgemäß durchgeführt worden war. Dort, wo keine Flankenabrisse und Spalte vorlagen, war ein erheblicher Kraftaufwand notwendig, um die Schweißschnur vom Belag zu trennen. Es fiel auf, dass zwischen den fachgerecht gestoßenen Belagskanten eine gleichmäßig halbrunde Fräsung vorlag, und zwar etwa über eine Tiefe von 2/3 des Belags etwa 1,3 bis 1,5 mm tief.

Wo deutliche Fehlstellen der thermischen Nahtkantenverfugung vorlagen, ließ sich die Schweißschnur über kurze Strecken ohne nennenswerten Kraftaufwand herauslösen. In diesen Bereichen wies die Belagskante überwiegend keine vollständige Fräsung auf. Stattdessen war sie gradlinig beschnitten oder es lag die Originalkante des Belages vor. An anderen Stellen waren Fehlschnitte beim Nahtkantenschnitt ursächlich. Außerdem wiesen die aneinander angrenzenden Bodenbeläge eine bis zu 3 mm breite Spalte auf. Damit war keine gleichmäßige Fräsung der Belagskanten mehr möglich: Die Fräsung lag bestenfalls nur zu einer Belagskante hin vor. Dort, wo beim Fräsen die Belagskante nur "angekratzt" wurde, fehlte im Kantenbereich die Anbindungsfläche der Schweißschnur. Auf diese Weise konnte auch kein vollständiges Verschmelzen der Schweißschnur mit der runden Belagskante erzielt werden.

Um dem Einfluss von Desinfektionsmitteln auf den Belag nachzugehen, wurden Belagsproben und abgeschabter Klebstoff an ein externes Prüfinstitut übersandt.

Es wurde festgestellt, dass das Klebesystem an den offenen Nahtkanten einen höheren Gehalt an Weichmachern aufwies. Dort hatte eine Migration des Weichmachers vom Bodenbelag in den Klebstoff in Verbindung mit Reinigungsmitteln stattgefunden.

Ursache: Handwerkliche Fehlleistungen

Die Fehlstellen der thermischen Nahtkantenverschweißung lagen überall dort vor, wo keine handwerklich ordnungsgemäße Nahtkantenbearbeitung der Beläge erfolgte. Das Aneinanderlegen der Bodenbelagskanten hat fachgerecht mit einem Nahtkantenschnitt zu erfolgen. Stattdessen gab es Spalte zwischen den Belagskanten von 1 bis 3 mm. Dies entsprach außerdem nicht den Verarbeitungsrichtlinien des Bodenbelagsherstellers.

In Verbindung mit diesem nicht dicht erfolgten Aneinanderlegen der Bodenbelagskanten war ein sach- und fachgerechtes, hohlkehlenartiges Fräsen der Belagskanten nicht möglich. Eine vollständige Anbindung der unteren Hälfte der runden Schweißschnur zu beiden Belagskanten hin wurde nicht erreicht. So kam es zu Flankenabrissen der Schweißschnur und auch zu einem regelrechten Unterwandern der Belagskanten mit Desinfektionsmitteln. Diese "erweichten" den Kleber, so dass es aufgrund einer verringerten Arretierung des Belags zum Untergrund hin und entsprechender Weichmacherwanderung auch zu einem gewissen Belagsschrumpfen kam.

Auslöser war jedoch nicht die Flächendesinfektion, die sich bei ordnungsgemäß dichter Oberfläche des Belages kaum negativ ausgewirkt hätte. Ausschlaggebend für den Schaden waren die handwerklichen Fehlleistungen bei der Nahtkantenverschweißung.

Verantwortlichkeit: Verleger muss nachbessern

Im Gutachten blieb dem Sachverständigen nichts anderes übrig, als die durch den Verleger verursachten Nahtkantenundichtigkeiten als Hauptursache des Schadens zu nennen. Zum Schrumpfen des Belages durch Weichmacherwanderungen infolge von Flächendesinfektionsmitteln war es nur durch die Undichtigkeiten in den Nahtkantenbereichen gekommen.

Der Sachverständige stimmte allerdings nicht der vom Bauherrn geforderten vollständigen Erneuerung der Belagskonstruktion zu. Es wurde empfohlen, im Bereich aller Nahtkanten etwa 10 bis 15 cm breite neue Teilstücke einzusetzen und thermisch abzudichten. Der Sachverständige wies darauf hin, dass die geringfügig zurückbleibenden Farbunterschiede sich längerfristig deutlich verringern würden. Außerdem seien sie unter Berücksichtigung der optischen Anforderungen im Krankenhaus von untergeordneter Bedeutung. Im Rahmen der weiteren Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Parteien wurde diesem Vorschlag auch seitens des Krankenhauses zugestimmt, so dass sich der Schaden finanziell noch in Grenzen hielt.

Gerade in Krankenhäusern ist eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße thermische Nahtkantenabdichtung besonders wichtig. Hierbei muss ein ausreichendes Verschmelzen der PVC-Schweißschnur zu den Belagskanten erfolgen. So kann man es auch den Verarbeitungsrichtlinien der Bodenbelagshersteller entnehmen.
aus FussbodenTechnik 06/09 (Handwerk)