Zuschuss an Arbeitgeber für Auszubildende
In diesem Jahrzehnt hat sich die Zahl der Auszubildenden im Estrichlegerhandwerk fast schon dramatisch verringert. Wurden im Jahr 2000 noch über 350 Lehrlinge ausgebildet, so sind es heute weniger als 160. In diesem Zusammenhang ist es derzeit möglicherweise für ausbildungswillige Betriebe von Interesse, dass der Gesetzgeber bei der Einstellung eines Auszubildenden einen modifizierten Ausbildungsbonus in Form eines Zuschusses an die Betriebe gewährt.
Unter anderem wird der Bonus dann bezahlt, wenn es sich bei dem Auszubildenden um jemanden handelt, der mit Sonderschul- oder Hauptschulabschluss sowie gar keinem Schulabschluss eingestellt wird. Dabei muss sich der Bewerber allerdings seit mindestens einem Jahr um eine Lehrstelle bemüht haben. Ebenso wird der Bonus gezahlt für Auszubildende, die aus insolventen Betrieben übernommen werden.
Der Ausbildungsbonus wird in Höhe von 4.000 bis 6.000 EUR gezahlt. Er kann für Ausbildungsverhältnisse beantragt werden, die bis Ende des Jahres 2010 beginnen. Es empfiehlt sich, vor Abschluss des Vertrages mit dem zuständigen Arbeitsamt Kontakt aufzunehmen, ob und wenn ja, in welcher Höhe der Ausbildungsbonus gewährt wird. Weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Tel.: 01805/67 67 18 (Bürgertelefon), Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeberservice) oder www.bmas.de.
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FussbodenTechnik 06/09
(Handwerk)