Knieschutz-Norm modifiziert
Bei Parkett- und Bodenlegearbeiten in kniender Körperhaltung sind gute Knieschützer empfehlenswert. Welche Anforderungen diese zu erfüllen haben, ist seit 2005 in der DINEN14404 festgeschrieben.
Bisher waren Knieschützer in die Stufen 1 und 2 klassifiziert. Anfang Juni wurde die "Knieschutz-Norm" um die Leistungsstufe 0 erweitert, die keine Anforderung an die Stichfestigkeit stellt. Vornehmlich im Haus tätige Berufsgruppen, wie die Parkett- und Bodenleger, müssen kaum mit dem Durchdringen von Fremdkörpern rechnen.
Kerstin Stieghorst, Geschäftsführerin des Knieschutz-Anbieters Nierhaus unterstreicht: "Vielmehr wird bei diesen Arbeiten Wert auf die Druckentlastung und den Komfort beim Tragen gelegt."
aus
FussbodenTechnik 05/10
(Normen)