Kleiner Fehler - Großer Schaden

Falsche Beanspruchungsklasse - Korkparkett macht schlapp

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und hochbelastesten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich erst anhand der Ursachenforschung im Schadensfall, worauf ein Fußbodenverleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um die Verlegung von Korkparkett in einem Mehrfamilienhaus.

In den einzelnen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses führte der Verleger im Flur, Wohn- und Esszimmer und Küche die schwimmende Verlegung von Korkparkettelementen durch. Der Belag bestand aus einer Korkdämmunterlage auf der Rückseite, einer HDF-Trägerplatte und einer 4 mm dicken Naturkorkschicht, die werkseitig versiegelt und als "extrem abriebfest" gekennzeichnet war. Unter dem Belag kam eine konventionell eingebaute zementäre Estrichkonstruktion zum Einsatz. Der Verleger hatte ordnungsgemäß eine CM-Feuchtigkeitsmessung durchgeführt und den Estrich bei einem Feuchtegehalt von 1,6CM-% als trocken festgestellt. Entsprechende Protokolle hatte er sich vom Architekten gegenzeichnen lassen.

Die schwimmende Verlegung der Korkparkettelemente erfolgte mit einer leimlosen Verbindung (Klick-Verbindung) auf einer als Feuchtigkeitsschutz auf der Estrichoberfläche ausgelegten, 0,2 mm dicken Polyethylenfolie. Nach Beendigung der Verlegung erhielt der Bauherr ordnungsgemäß eine Reinigungs- und Pflegeanleitung mit Hinweisen auf die Einhaltung günstiger raumklimatischer Bedingungen.

Schaden: Starke Abnutzungen der Versiegelung

Vier Wochen nach der Nutzungsaufnahme reklamierten die Mieter (jeweils Zweipersonenhaushalte) in zwei der sechs Wohnungen Kantenerhöhungen des Korkbelages. Als es auch in weiteren Wohnungen nach und nach zum Verschleiß der Oberfläche des Korkparketts kam, beauftragte der Eigentümer den Sachverständigen mit einer gutachterlichen Überprüfung.

Der Sachverständige untersuchte drei Wohnungen, die alle das gleiche Bild zeigten: Überwiegend in den Hauptgehbereichen - vielfach auch vor der Küchenzeile und im Flur zum Eingang hin - zeigten sich deutliche Abnutzungen der obersten Schicht des Korkparketts ausschließlich im Bereich der Kanten. Auffällig waren geringe treppenartige Höhenversätze (auch Überzähne genannt) an den aneinander grenzenden Kanten der Korkparkettfläche. Teilweise lagen auch Kantenstippungen vor.

Der Sachverständige konnte durch Befühlen und durch Messen mit einer Fühlerlehre feststellen, dass an den Kantenbeschädigungen geringe, messtechnisch kaum erfassbare, treppenartige Höhenversätze von 0,05 mm bis 0,1 mm vorlagen. Sie lagen allerdings in der zulässigen Toleranz von 0,2 mm. Zu erkennen waren teilweise geringe Fugen und Aufstellungen der Naht in Form von geringen Kantenstippungen. Auffällige Schüsselungen und Wölbungen waren innerhalb der Flächen nicht erkennbar; die beschriebenen Probleme lagen nur schmal längs der Kantenbereiche vor.

Weitergehende Überprüfungen bestätigten ausreichend breit dimensionierte Randfugen und die Verlegung einer Polyethylenfolie als Feuchtigkeitsschutz unterhalb der schwimmend verlegten Korkparkettebene.

In einem Teilflächenbereich konnte der Sachverständige die Estrichkonstruktion ohne Beschädigung von Heizrohren vorsichtig aufstemmen. Eine CM-Feuchtigkeitsmessung ergab, dass der Estrich mit 1,5 CM-% trocken war. Eine zusätzlich durchgeführte Darr-Feuchtigkeitsbestimmung bestätigte bei einem Restfeuchtegehalt von 3,1 Gew.-% die trockene Estrichkonstruktion.

Nun folgten Untersuchungen an dem Belag. An drei entnommenen Proben des Korkparketts mit HDF-Trägerschicht lag die Feuchtigkeit innerhalb der zulässigen Toleranz: zwischen 5,4 % und 6,4 %. Auch die im Objekt noch vorhandene original verpackte Restware des Korkparketts ergab einen zulässigen Feuchtegehalt von 5,5 Gew.-%.

Ein externes Prüfinstitut untersuchte die unverlegten Proben hinsichtlich der Verschleißfestigkeit der Versiegelung. Das Ergebnis lautete: Das Korkparkett entsprach der Klassifizierung nach DIN EN 685 "Wohnen - mäßig/gering. Auch bezeichnet als "Bereiche mit geringer oder zeitweiser Nutzung" der Klasse 21. Diese Beanspruchungsklasse lag deutlich unter der vom Hersteller angegebenen Beanspruchungsklasse 23 "Wohnen stark - Bereiche mit intensiver Nutzung".

Das Institut führte außerdem orientierende Prüfungen der Passgenauigkeit der Klick-Verbindungen durch. An fast allen überprüften Teilstücken gab es geringfügige Höhenversätze, die jedoch innerhalb der zulässigen Toleranz von 0,2 mm lagen. Allerdings wurde im Bereich der Nut- und Federverbindung eine ungewollte Beweglichkeit festgestellt. Beim Zusammenfügen der Elemente rasteten diese nicht vollständig ineinander ein.

Ursache: Oberflächenverschleißfestigkeit war unzureichend

Als Schadensursachen kamen das ungenügende Verschleißverhalten der Versiegelung und die Passungenauigkeiten der Klick-Nut- und Federverbindung in Betracht. Diese hatten bereits nach vier Wochen in einem Zweipersonenhaushalt, in dem die Personen beide berufstätig waren, zu erheblichen Kantenbeschädigungen geführt.

Aufgrund der geringfügigen Höhenversätze kam es bei einem einfachen Begehen zu Abnutzungen in der Oberfläche des Korkparketts. In der Folge gab es Aufhellungen und erkennbaren Verschleiß und Abstoßungen der Versiegelung.

Verantwortung: Korkparketthersteller regulierte Schaden

Die Vermutungen, der Verleger hätte auf einem zu feuchten Untergrund gearbeitet, bestätigten sich als Schadensursache nicht.

Stattdessen führten die zuvor genannten Defizite zu einem Austausch des Fußbodens. Die Beläge sind als einzige Ursache der berechtigterweise gerügten Fußbodenschäden anzusehen. Der Schaden wurde anstandslos vom Hersteller des Korkparketts reguliert.

Der Autor



Fußboden-Gutachter Helmut Becker ist öbv. Sachverständiger für das Estrich- und Parkettlegerhandwerk sowie für Bodenbeläge.

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aus FussbodenTechnik 05/10 (Handwerk)