Warenkunde: Sortierregeln für amerikanisches Laubschnittholz (Teil 5)

Fragen und Antworten zum amerikanischen Laubholz

Die Sortierregeln für amerikanisches Laubschnittholz wurden vor 100 Jahren von der National Hardwood Lumber Association (NHLA), heute mit Hauptsitz in Memphis, Tennessee/USA, eingeführt. Damit handelt es sich nicht um eine offizielle Normierung, sondern um eine freiwillige Selbstbeschränkung. Die Sortierregeln sollen vor Allem Missverständnisse bei der qualitativen Einstufung von Schnittholz zwischen den Sägewerken und dem Holzhandel vermeiden. Fragen zu diesen Regeln kommen von Branchenvertretern aus dem internationalen Laubholzhandel. Geantwortet haben Fachleute vom American Hardwood Export Council (AHEC). Sinngemäß sind die Sachverhalte auch auf europäische Laubhölzer übertragbar. Die vorliegende 5. Folge möchte die Kenntnisse der Leser auffrischen, weitere vermitteln und Antworten auf möglicherweise offene Fragen liefern.

Frage: Bei den Sortierregeln gibt es offensichtlich zahlreiche Abweichungen für einzelne Holzarten. Bei welchen Holzarten gibt es in den NHLA-Sortierregeln solche abweichenden Regelungen?

AHEC: Die Sortierregeln der NHLA sind seit über einhundert Jahren die Basis für den Laubschnittholzhandel in Nordamerika. Im Rahmen dieser standardisierten Richtlinien haben die beteiligten Firmen immer wieder versucht, ihre Sortiervorschriften so zu optimieren, dass ihre Produkte kundenfreundlicher und wertvoller wurden. Beispielhaft werden nachstehend zu einzelnen Holzarten zulässige Fehler genannt.

- Amerikanische Erle: Punktäste sind ein charakteristisches Merkmal und gelten nicht als Fehler.

- Esche: Hellbraune Verfärbungen/Markflecken, die auch als Glaswurm bezeichnet werden, gelten ebenfalls als charakteristisches Merkmal und nicht als Holzfehler.

- Pappel: Hier gilt die gleiche Einschränkung wie bei der Esche.

- Kirsche: Dieses besonders wertvolle Holz weist Punktäste und Gummiadern auf, die nicht als Holzfehler gelten. Splintholz ist unbegrenzt erlaubt. Da viele Käufer am Splintholz eher weniger interessiert sind, versuchen viele Lieferanten eine Farbsortierung zwischen Kern- und Splintholz vorzunehmen und geben wegen der gültigen Sortierregel eine zusätzliche Information über die Verteilung. Ein Mindestprozentsatz Kernholz wird dann zum Beispiel mit der Angabe 90/50 beschrieben. Damit wird ausgesagt, dass die Oberseite der Bretter mindestens 90 Prozent Kernholz und die jeweilige Rückseite mindestens 50 Prozent Kernholz aufweist.

- Ulme bzw. Rüster: Häufig vorkommende Verletzungen durch Vögel und violette Mineralstreifen sind in den einseitig fehlerfreien Abschnitten erlaubt.

- Ahorn: In der Regel wird nach weißer Farbe, also nach Splintholz sortiert. Falls das Schnittholz als "regular" oder "unselected" angeboten wird, wird das gesamte anfallende Farbspektrum des Baumstammes geliefert. Bei der Farbsortierung "brown" ist alles weiße Splintholz aussortiert worden. Grau-grüne Mineralstreifen sind in allen einseitig fehlerfreien Klassen erlaubt.

- Eiche: In einigen Regionen der Appalachen gibt es eine dekorative, "wurmige" Art, die als gesund-wurmig gehandelt wird. Splintholz ist nach den NHLA-Regeln unbegrenzt erlaubt, wird aber bei Exportsortierungen meist auf eine Seite des Brettes begrenzt. Wurde Schnittholz im Riftschnitt vereinbart müssen neunzig Prozent der Fläche des einseitig fehlerfreien Abschnitts aufrecht stehende Jahresringe zeigen.

- Nussbaum: Wegen der begrenzten Verfügbarkeit und der Eigenart des Wuchses wurden die Sortierungsbestimmungen für diese Holzart geändert. Die FAS Sortierklasse erlaubt mindestens 5 (= 127 mm) breite und 6 (= 1.830 mm) lange Bretter. Falls das Schnittholz gedämpft wird, färbt sich das Splintholz dunkler und gleicht sich später bei der Oberflächenbehandlung dem Kernholz an. Splintholz ist daher unbegrenzt erlaubt. Empfohlen wird eine Abstimmung mit dem Lieferanten, wie das Holz gedämpft werden soll oder kann.

Frage: Gibt es irgendwelche Vorschriften in den NHLA Regeln, die sich auf das Schwinden von technisch getrocknetem Schnittholz beziehen?

AHEC: Ja, die Regeln erlauben Toleranzen für das Schwinden in Breite, Dicke und Volumen. Alles technisch getrocknete Schnittholz erlaubt ein Untermaß von " (= 6,35 mm) gegenüber der geforderten Mindestbreite. Die Dicke von rau gesägtem Schnittholz unter 2" (50,8 mm) erlaubt ein Untermaß von 1/16" (= 1,6 mm). Bei 8/4" Schnittholz und dicker ist ein Untermaß in der Dicke von 1/8" (3 mm) erlaubt. Während der Kammertrocknung verliert das Holz Volumen. Üblicherweise schwindet das Volumen von Laubschnittholz bei der technischen Trocknung um 6 bis 10 %. Technisch getrocknetes Schnittholz wird üblicherweise mit einem Nettoaufmaß verkauft, d.h. das tatsächliche Volumen wird nach der Trocknung berechnet. Falls das technisch getrocknete Schnittholz auf Basis Frischmaß verkauft wird, bezieht sich das Aufmaß auf das Maß vor der technischen Trocknung. Der Preis dafür ist geringer, aber der Käufer zahlt auch für den Schwund bei der Trocknung. Für genaue Aufmaße und Ausbeuteberechnungen wird empfohlen, immer ein Nettoaufmaß zu vereinbaren.
aus Parkett Magazin 06/10 (Holz)