TRGS 610 aktualisiert


Der Ausschuss für Gefahrstoffe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im November 2010 die Aktualisierung der TRGS 610 "Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich" beschlossen. Diese Aktualisierung war mit Vertretern des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik, der Klebstoffhersteller sowie des Verbandes der Parkettindustrie erarbeitet worden. Anlass war die Bewertung von SMP-Klebstoffen und lösemittelfreien PU-Klebstoffen.

Die Erfahrungen aus der Praxis mit SMP-Klebstoffen und lösemittelfreien PU-Klebstoffen sind in die neue TRGS 610 mit folgender Formulierung eingeflossen: "Auf allen Unterböden können alle Bodenbeläge, Parkettarten und andere Holzfußböden mit lösemittelfreien Dispersionsklebstoffen, SMP-Klebstoffen oder lösemittelfreien PU-Klebstoffe verklebt werden".

Die BG Bau hatte die Belastungen der Parkettleger beim Einsatz der SMP-Klebstoffe und lösemittelfreien PU-Klebstoffe untersucht (FussbodenTechnik berichtete). In der Expositionsbeschreibung für "Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich" werden die Ergebnisse der Arbeitsplatzmessungen beim Einsatz der verschiedenen Klebstoffgruppen beschrieben (www.gisbau.de/service/expo/expo.html). Die Grafik gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Messungen. Bei RU 0,5, RU 1 und RS 10 konnte zudem durch Biomonitoring (Untersuchung von Körperflüssigkeiten wie Blut und Urin) belegt werden, dass keine Belastung der Parkettleger vorliegt. Bei den D-Klebstoffen ist ohnehin davon auszugehen.

Insgesamt haben die Arbeitsplatzuntersuchungen gezeigt, dass beim Einsatz der untersuchten Klebstoffe keine Belastung der Beschäftigten besteht. D 1-, RS 12-, RU 0,5- und RU 1-Klebstoffe sind auch aus Sicht des Arbeitsschutzes als Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Bodenbelagsklebstoffe zu empfehlen. Daher kommt die TRGS 610 zum Schluss "Die Verwendung von stark lösemittelhaltigen Vorstrichen und Klebstoffen für den Bodenbereich ist grundsätzlich nicht mehr notwendig."

Eine weitere Neuerung der TRGS 610 ist der jetzt noch deutlichere Bezug auf das Gefahrstoffinformationssystem GISCODE, das sich als Instrument bei den Boden- und Parkettlegern bewährt hat. Es ist im Prinzip nicht möglich, einen Klebstoff erfolgreich auf dem Markt zu platzieren, der nicht einer GISCODE-Gruppe angehört. Ausführlich wird nach der Veröffentlichung der TRGS 610 im gemeinsamen Ministerialblatt, vermutlich im Februar 2011, über die neuen Regelungen berichtet.
aus FussbodenTechnik 01/11 (Klebstoffe)