Erhöhte Wertgrenzen bei öffentlichen Ausschreibungen sollen beibehalten werden


Die Bauminister der Länder planen die in Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II angehobenen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben ein weiteres Jahr fortzuschreiben. Nach einer diesbezüglichen Empfehlung steht derzeit noch eine Stellungnahme der Wirtschaftsministerkonferenz aus. 2009 waren die Obergrenzen für beschränkte Ausschreibungen nach VOB auf 1 Mio. EUR und für freihändige Vergaben auf 100.000 EUR erhöht worden, um Bauaufträge der öffentlichen Hand schneller abwickeln zu können.
aus FussbodenTechnik 01/11 (Handwerk)