Neue Meisterprüfung im Maler-Lackiererhandwerk


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat eine neue Meisterprüfungsverordnung für das Maler-Lackiererhandwerk erlassen. Sie tritt zum 1. Oktober 2005 in Kraft. Die Anforderungen für die Meisterprüfung wurden aktualisiert und dem neuen, modernen Berufsbild der Maler und Lackierer angepasst. "Die neue Verordnung ist die Grundlage zur selbständigen Führung eines Maler- oder Fahrzeuglackiererbetriebs", erklärt Roland Brecheis, Vorsitzender des Bildungsausschusses im Hauptverband "Farbe Gestaltung Bautenschutz", der für die Verordnung umfangreiche Vorarbeiten geleistet hat. Damit würden die Anforderungen gesetzt, um Leitungsaufgaben in der Unternehmensführung in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und -entwicklung zu übernehmen. "Wir haben besonderen Wert auf die Umsetzung der beruflichen Handlungskompetenz gelegt", betont Brecheis.

Der Vielfalt und Breite des Berufsbildes zum Maler und Lackierer wurde durch eine Differenzierung in der Form der Schwerpunktbildung Rechnung getragen. Eine Auswahl besteht zwischen den Bereichen Gestaltung und Instandhaltung, Kirchenmalerei und Denkmalpflege, Bauten- und Korrosionsschutz oder Fahrzeuglackierer. "Die Inhalte der neuen Verordnung sind Beleg, dass die Meisterprüfung zu Recht Voraussetzung zur selbstständigen Ausübung unseres Berufes ist", meint Verbandspräsident Jürgen Hinz.

Experten des Verbandes feilen zurzeit noch an einem der Verordnung entsprechenden Rahmenlehrplan. Weiterhin wird es bundeseinheitliche Prüfungssätze vom Hauptverband "Farbe Gestaltung Bautenschutz" zur Meisterprüfung geben, um ein gleichwertiges Qualifikationsniveau sicherzustellen und den Prüfungsausschüssen vor Ort eine Hilfestellung zu geben.
aus BTH Heimtex 07/05 (Handwerk)