Zukünftig müssen alle Holzböden das CE-Zeichen tragen
In einem Jahr wird es mit dem CE-Zeichen ernst
Schon bald wird auch im Bereich der Holzfußböden das CE-Zeichen Realität. Obwohl die Normenausschüsse noch etwas Arbeit vor sich haben und an der Baustelle CE-Zeichen kräftig gewerkelt wird, müssen sich die Dielen- und Parkettproduzenten, aber auch die Parkettleger und Händler, langsam mit dem Themenfeld auseinandersetzen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass rechtzeitig zur Einführung des Brauchbarkeitszertifikats die entsprechenden Untersuchungen vorliegen. Das ParkettMagazin hat im Vorfeld mit Volker Brückner, dem Verantwortlichen zum Thema Normung beim Verband der Deutschen Parkettindustrie (VDP) und Obmann des Normenausschusses AA 4.7 "Holzböden" beim DIN, gesprochen und sich die relevanten Aspekte erläutern lassen.
ParkettMagazin: Wen betrifft das CE-Zeichen?
Volker Brückner: Grundlage der CE-Kennzeichnung in der EU ist die Europäische Bauproduktenrichtlinie. Danach sollen Bauprodukte nur in den Verkehr gebracht werden können, wenn Sie brauchbar sind. Bauprodukte, die einer harmonisierten Norm entsprechen und deshalb das CE-Zeichen tragen, sind als brauchbar zu betrachten. Es betrifft also alle Kreise, die sich mit dem "in Verkehr bringen" von Bauprodukten beschäftigen. Vordergründig natürlich den Hersteller.
PM: Wie kann sich ein Parkettlegebetrieb darauf einstellen, was kann im Vorfeld getan werden?
VB: Jeder gut geführte Betrieb hat ein eigenes Qualitätsmanagement. Dieses ist auf der Grundlage der jetzigen Produktnormen und der Norm 13342 zu überprüfen und ggf. entsprechend neu zu organisieren. Ein früher Beginn ist zu empfehlen.
PM: Welche Tests können die Betriebe selbst durchführen und welche notwendigen Prüfungen muss man extern machen lassen? Sind nur bestimmte Stellen berechtigt, die Untersuchungen durchzuführen?
VB: Bei der Beantwortung dieser Frage möchte ich mich ausschließlich auf die geforderten Aussagen nach der künftigen DIN EN 14342 beschränken: Die Prüfungen des Brandverhaltens, der Formaldehydabgabe und Pentachlorphenol müssen extern gemacht werden, während die Prüfungen für das Bruchverhalten, die Rutschfestigkeit, die Wärmeleitfähigkeit und die Dauerhaftigkeit durch eigene Prüfungen bzw. Berechnungen durchgeführt werden können. Die externen Prüfinstitute müssen dazu autorisiert sein. Eine laufende interne Überwachung mit entsprechenden Aufzeichnungen muss gesichert sein.
PM: Wie ist der Zeitplan? Ab wann muss der Parkettleger damit rechnen, dass bei der Parkettverlegung mit CE-Zeichen zertifizierte Produkte verlangt werden?
VB: Nach dem jetzigen Zeitablauf ist davon auszugehen, dass ab Mitte nächsten Jahres die Produkte das CE-Zeichen tragen müssen.
PM: Wird das CE-Zeichen nur bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand von Bedeutung sein?
VB: Nein, es ist eine grundsätzliche, zwingende Kennzeichnung, wenn das Produkt in den Verkehr gebracht wird.
PM: Ist das CE-Zeichen auch ein Qualitätsmerkmal? Lässt es sich somit als Marketinginstrument verwenden?
VB: Mit Sicherheit. Man kann immer besser sein als der Wettbewerber.
PM: Kann jedes Produkt, das die entsprechenden Tests besteht, ein CE-Zeichen tragen und muss es in Europa hergestellt worden sein?
VB: Es geht nicht um "können", sondern um "müssen", wenn das Produkt in Europa in den Verkehr gebracht werden soll. Das Produktionsland spielt hierbei keine Rolle.
PM: Wird es bald nicht mehr ohne CE-Zeichen gehen?
VB: Richtig. Ohne CE-Zeichen wäre z.B. ein Parkettboden im Sinne der Bauproduktenrichtlinie und demnach dem Bauproduktengesetz kein geeignetes Produkt und dürfte demzufolge nicht in den Verkehr gebracht werden.
aus
Parkett Magazin 05/04
(Normen)