Hintergrund CE-Zeichen
Nur technische Produkte können ein CE-Zeichen tragen, das eine Art "Reisepass" für den europäischen Binnenmarkt darstellt. Es besagt, dass mit einem CE-Zeichen gekennzeichnete Produkte bestimmte Mindeststandards erfüllen und am freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union teilnehmen dürfen.
Zudem ist das CE-Zeichen im Grunde genommen lediglich ein Brauchbarkeitssiegel - es erklärt, dass das Produkt, das dieses Symbol trägt, für einen Einsatz im Baubereich geeignet ist. Basis ist das Bauproduktengesetz (BauPG), welches das Inkrafttreten von und den freien Warenverkehr mit allen von der Richtlinie erfassten "europäischen" Bauprodukten regelt. Es bietet Gewähr für die Übereinstimmung des Produktes mit den Forderungen der Landesbauordnung, dem Bauproduktengesetz und der Bauproduktenrichtlinie.
Weitere Erklärungen und Informationen unter: http://www.vdi-nachrichten.com/ce-richtlinien.
aus
Parkett Magazin 05/04
(Normen)