"Befassen Sie sich mit den Normen!"


Hersteller von Bauprodukten müssen künftig die Leistungsfähigkeit, Gebrauchstüchtigkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Produkte nachweisen. Auch die Parkettindustrie befasst sich mit den Voraussetzungen zur Einführung des CE-Zeichens. Wie Dr. Bernd Devantier vom Institut für Holztechnologie Dresden (ihd) erläuterte, gewinnt hier die prEN 14.342 für die Parkettindustrie und das verlegende Handwerk besondere Bedeutung. Die Norm schreibt ab 2005 verbindlich fest, welche physikalischen, mechanischen und biologischen Mindesteigenschaften ein Produkt erfüllen muss. Seine Übereinstimmung mit der Norm ist die Voraussetzung dafür, dass ein Produkt die Forderungen der sog. Bauproduktenrichtlinie erfüllt. Die Bauproduktenrichtlinie bestimmt, dass Produkte in allen wesentlichen Eigenschaften geprüft und dokumentiert, laufend nachkontrolliert und bei Produktveränderungen erneut geprüft sein müssen. Entspricht ein Produkt der Bauproduktenrichtlinie, kann es das CE-Zeichen führen. Dieses Zeichen ist gemäß den Landesbauordnungen die zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Produkt bei öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden kann.

In Bezug auf die europäischen Produkt- und Prüfnormen (EN), die inzwischen nahezu alle verabschiedet sind, mahnte Volker Brückner, der von deutscher Seite maßgeblich an der Erarbeitung beteiligt war, die VdP-Mitglieder: "Befassen Sie sich mit den Produktnormen. Sie können einschneidende Folgen für die Parkettindustrie haben!" Brückner kommentierte vor allem die Brandklassen-Normierung prEN 14342 ("Absoluter technischer Unsinn") und die prEN 14342 zum Rutschverhalten ("Da ist noch alles offen. Das Thema wird uns stark beschäftigen").

Auch mit der gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen muss sich die Parkettindustrie auseinandersetzen. Dr. Michael Wensing vom Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI), Braunschweig: "Das wird über die Arbeitsplatzanforderungen hinaus auf den öffentlich und privat genutzten Innenraum ausgedehnt. Es ist daher erforderlich, Zulassungsgrundsätze für den Materialverbund "Bodenbeläge und Klebstoffe" zu entwickeln." Das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBt) hat solch ein allgemeines Bewertungskonzept erarbeitet.

Bauprodukte auf Naturstoffbasis setzen ebenfalls Chemikalien frei und unterliegen daher den gleichen Anforderungen an die Eignung für Innenräume. Den Emissionen kommt große Bedeutung zu - und zwar beim jeweiligen Produkt an sich (Bodenbelag) als auch in der Reaktion mit anderen Materialien (Klebstoff, Oberflächenschutz). Als Emission gelten dabei auch Gerüche. Eine gesundheitliche Einzelstoffbewertung wird künftig die jeweilige NIK (niedrigst interessierende Konzentration) festlegen. Bestimmte Stoffe unterliegen dann einer Zulassungspflicht. Insgesamt, so Dr. Wensing, ist eine verschärfte Materialprüfung durch das Umweltbundesamt absehbar. Mit konkreten Maßnahmen rechnet er ab Herbst 2004. Auf der sicheren Seite ist, wer bis dahin ein Qualitätszeichen wie "Schadstoff-geprüft - Fertigung-überwacht" vom WKI Braunschweig in Verbindung mit dem TÜV Nord-Cert erhalten hat.
aus Parkett Magazin 03/04 (Normen)