Europäische Klebstoffnorm für fünf Bodenbeläge


Die Engländer wollten ursprünglich 50 Belagsgruppen definieren, in der neuen prEN 14259 hat man sich nun auf 5 Bodenbeläge beschränkt: PVC-, Kautschuk-, Polyolefin-, Linoleum- und textile Bodenbeläge.

Zu diesen 5 definierten Gruppen werden in der prEN 14259 die Prüfverfahren in Bezug auf Anforderungen an das mechanische und elektrische Verhalten festgelegt. Basis sind hier allerdings reine Labortests.

- EN 1372 Klebstoffe - Prüfverfahren für Klebstoffe für Boden- und Wandbeläge - Schälversuch.
- EN 1373 Klebstoffe - Prüfverfahren für Klebstoffe für Boden- und Wandbeläge - Scherversuch.
- EN 1841 Klebstoffe - Prüfverfahren für Klebstoffe für Boden- und Wandbeläge - Bestimmung der Maßänderung eines Linoleums im Kontakt mit einem Klebstoff.
- EN 1903 Klebstoffe - Prüfverfahren von Klebstoffen für Boden- und Wandbeläge - Maßänderung nach beschleunigter Alterung.
- EN 13415 Klebstoffe - Prüfverfahren von Klebstoffen für Bodenbeläge - Bestimmung des elektrischen Widerstandes von Klebstofffilmen.

Einschlägige Experten sehen Probleme weniger im Klebstoff, als in den Eigenschaften der angebotenen Belagsarten. Dabei müsse man zwischen ökologischen Wünschen und realistischer Einsetzbarkeit unterscheiden. Linoleum beispielsweise könne den Bedarf an PVC-Böden nicht ersetzen, weil es weltweit nicht ausreichend Rohstoffe zu Herstellung solcher Linoleum-Mengen gäbe. Da jedoch die Weichmacher im PVC durchaus eine Belastung darstellten, käme als Alternative der Polyolefinbelag in Betracht. Allerdings nur, wenn sein "Verhalten" von Herstellerseite verbessert werde.

In diesem Zusammenhang fordern die Sachverständigen Richard Kille und Gert Hausmann "mehr Ehrlichkeit" von den Produzenten. Kille: "Wer Polyolefin verkauft, sollte nicht so tun, als ob es ein PVC Belag ist. Folgekosten bei Schäden sind teurer als Sanierungskosten. Das kann kein Handwerker tragen."

Aber auch bei PVC-Belägen gibt es Irritationen. Gleichnamige Produkte aus unterschiedlichen Herstellungsjahren zeigen nach Erfahrung der Sachvständigen unterschiedliche Eigenschaften. Vermutet wird dahinter eine kostensparende Änderung der Inhaltsstoffe. Dass diese Annahme zutreffen könnte, bekennt ein Industrievertreter: "Bei Kostenreduzierung wird immer an folgenden beiden Schrauben gedreht: Material 50 % und Personal 25 %." In dieser Hinsicht müssen die (Grenz-) Werte der prEN 14259 aber nicht das Maß aller Dinge darstellen. In schriftlicher Vereinbarung können Lieferant und Abnehmer eigene Vorgaben festlegen.
aus Parkett Magazin 04/03 (Normen)