Schadensfälle aus der Praxis
Schlecht verlegter Kork oder falsche Nutzung?
Wer hat Schuld, wenn ein stark genutzter Boden nach kurzer Zeit unansehnlich wird? Der Sachverständige Andreas Rümmler wurde zu einem Objekt gerufen, wo die Lackschicht eines Korkbodens der Belastung nicht Stand gehalten hatte.
Das alte Gebäude des weltweit bekannten Kreuz-Chors in Dresden war über drei Etagen komplett saniert worden. Der Boden hatte eine Naturkorkoberfläche erhalten. Der Aufbau bestand aus einer vorhandenen Holzbalkendecke mit Dielung. Darauf war in allen Etagen als Tragekonstruktion eine Spanplattenkonstruktion gekommen - einschließlich einer Trittschalldämmung TD-Z 6/5 mm. Ein Höhenausgleich der Fläche musste aus Geldnöten auf das Nötigste beschränkt bleiben. Der Naturkork in Platten von 600 x 300 mm mit einer Nenndicke von 6 mm wurde mit einem Korkklebstoff auf die 600 qm Fläche der Spanplattenkonstruktion geklebt. Die Oberflächen sollten mit einem 2 K-Wasserlack (,Cortex Diamant mit 0,32 l/qm) versiegelt werden.
Zu geringer Lackauftrag?
Der Sachverständige wurde nach Dresden gerufen, weil nach Ansicht des Auftraggebers nur ein oder zwei Lackaufträge ausgeführt worden waren. Überdies, hieß es, gäbe es zu große Brüstungsüberstände und Fugen zwischen den verlegten Korkelementen. Mit dem Auftraggeber des Gutachtens wurde festgelegt, dass nur eine labortechnische Bestimmung über die tatsächlich aufgebrachte Lackschichtdicke Klarheit bringen könne. Mit einem Locheisen entnahm der Sachverständige auf allen Etagen insgesamt zehn Proben aus dem verlegten Korkboden und schickte sie an das Institut für Holztechnologie Dresden. Die Messung der aufgebrachten Lackschichtdicken ergab an fünf Stellen einen Festkörpergehalt von 30 bis 40 m, an vier Stellen 40 bis maximal 60 m und an einer Stelle im Erdgeschoss 50 bis 60 m.
Berechnung der Lackschichtstärke
Im vorliegenden Fall hätte der Handwerker aufgrund der starken Beanspruchung des Bodens die 2K-Versiegelung mit mindestens 300 g/qm Lack als Gesamtauftragsmenge aufbringen müssen. War das geschehen?
Lackschichtstärken lassen sich entsprechend den Empfehlungen der CTA "Beurteilung von Versiegelungen /Schichtstärkenmessung" berechnen. Zum Einsatz gekommen war ein 2K-Wassersiegel mit einem spezifischem Gewicht von 1,05 g/cm3 und einem Festkörpergehalt von rund 33 %. Diese Angaben entstammen dem Technischen Ratgeber der CTA. Bei einem korrekten Auftrag der Versiegelung mit 300 g/qm hätte sich laut Berechnung eine Schichtdicke von 99 m ergeben müssen (0,33 % x 300 g/qm = 99 g/qm, entspricht einer Schichtdicke von ca. 99 m).
Ergebnis: Zu wenig Lack
Die Auswertung der eingeschickten Proben ergab jedoch ein anderes Ergebnis. Nirgendwo wurde die erforderliche Schichtdicke erreicht. Der aufgebrachte Lack war zum Teil nur einmal, in Teilbereichen zweimal aufgetragen worden. Im Mittel wies die Lackschicht bei einen Festkörpergehalt von 33 % knapp 50 m auf. Für die Stärke der Beanspruchung des Korkbodens war das in keiner Weise ausreichend.
Das Ergebnis des Gutachtens lautete: Nicht die Nutzung oder Pflege des Bodens war falsch, vielmehr entsprach der Oberflächenschutz keineswegs den vorher gestellten Anforderungen. Daher musste die verlegte Korkfläche komplett überarbeitet, in Teilen ausgewechselt und anschließend geschliffen und nach den Erfordernissen im Objektbereich neu versiegelt werden.
Aufbau der Fußbodenkonstruktion
- bauseitig vorhandene Holzbalkendecke
- Bestandsdielung gering ausgeglichen
- lose aufgelegte Trittschalldämmung TD-Z-6/5
- 22 mm-Spanplatten V 100 E1 Nut und Feder verleimt
- Naturkork in Platten ca. 300 x 600 mm
- Oberflächenbehandlung mit 2 K-Wasserlack (Cortex Diamant)
- Korksockelstreifen
aus
Parkett Magazin 01/05
(Bodenbeläge)