53 Handwerke ohne Meisterzwang

Kein Weg zurück: Parkettleger- und Estrichleger in der Handwerksordnung abgewertet

Die Reform der Handwerksordnung sieht ein Ende des Meisterzwangs in 53 von bisher 94 Handwerken vor. Betroffen sind die Parkettleger. Die Lobbyarbeit des Verbandes hat das nicht verhindern können. Als Konsequenz könnten ein Vielzahl neuer Kleinbetriebe auf die Preise drücken. Denn die HwO als Baustein der Agenda 2010 soll Existenzgründungen erleichtern. Tätigkeiten, die innerhalb von drei Monaten erlernbar sind, fallen zukünftig gar nicht mehr unter die Handwerksordnung. Was das alles für Folgen hat, dazu haben Bundesregierung und Vertreter des Handwerks unterschiedliche Auffassungen.

Meisterzwang weggefallen

Für 53 Handwerke entfällt künftig der Meisterzwang. Nach der noch gültigen Handwerksordnung ist der Meisterbrief die Voraussetzung für die Gründung oder Übernahme eines Betriebes. Diese Regelung gilt bald nur noch für gefahrgeneigte und ausbildungsintensive Bereiche. Handwerksgesellen können ohne Meisterbrief ein Unternehmen gründen, wenn bei ihren auszuführenden Tätigkeiten keine Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter bestehen. Zu diesen "Zulassungsfreien Handwerksgewerben" zählen nun unter anderen die Parkettleger und Estrichleger. In diesen Handwerken kann der Meistertitel noch freiwillig erworben werden - als Qualitätssiegel. Gesellenjahre als Voraussetzung für die Zulassung zur freiwilligen Meisterprüfung sind aber nicht mehr notwendig.

Inhaberprinzip aufgehoben

Bei Gewerken, wo der Meister zur Betriebsgründung gefordert ist, muss der Inhaber selber nicht mehr Meister sein. Künftig genügt es für alle Gesellschaftsformen, einen Betriebsleiter mit Meisterbrief einzustellen, um handwerkliche Betriebe gründen oder übernehmen zu können.

Gewerbe mit Meisterbrief (Auszug Anlage A HwO):
- Maurer und Betonbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Zimmerer
- Installateur und Heizungsbauer
- Tischler
- Maler und Lackierer
- Stukkateure
- Klempner

Gewerbe ohne Meisterbrief (Auszug Anlage B HwO):
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Parkettleger
- Rolladen- und Jalousiebauer
- Raumausstatter
- Gebäudereiniger
aus Parkett Magazin 01/04 (Handwerk)