So beantwortet die Bundesregierung Fragen zur Handwerksordnung
Werden Handwerksleistungen durch die neue Handwerksordnung billiger?
Das ist zu erwarten. Bislang konnten Unternehmer viele Produkte nicht aus einer Hand anbieten. Das wird sich nun ändern. Besonders Häuslebauer können sich deshalb auf Preisnachlässe freuen. Außerdem: Konkurrenz belebt das Geschäft. Gerade bei Kleinaufträgen haben kleine, neue Unternehmen mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis gute Chancen auf dem Markt.
Führt die Abschaffung des Meisterzwangs für die Leitung eines Handwerksbetriebs zu Qualitätseinbußen?
Nein. Das zeigen die positiven Erfahrungen im Ausland. Schon heute werden Arbeiten meist von Gesellen erledigt. Die Meister sind vielfach mit der Unternehmensführung ausgelastet.
Lohnt sich eine Meisterausbildung noch?
Ja. Für gefahrgeneigte Tätigkeit bleibt der Meisterbetrieb Vorschrift. Und wer Meister ist, aber nicht Chef sein will, geht in ein Unternehmen, dessen Chef nicht Meister ist. Hier ergeben sich neue Möglichkeiten. Die Bundesregierung hilft mit dem Meister-BaföG.
Bringt die neue Handwerksordnung mehr Ausbildungsplätze im Handwerk?
In den letzten Jahren hat das Handwerk immer weniger ausgebildet. Viele Unternehmen finden keinen Nachfolger. Die Neuregelung sorgt dafür, dass mehr Betriebe gegründet werden und ausbilden können.
Wird die Ausbildung zukünftig billiger?
Wohl kaum. Die Ausbildungsvergütungen sind tariflich festgelegt. Sie machen den Hauptteil der Ausbildungskosten aus.
Warum wird der Meisterbrief nicht komplett abgeschafft?
Wenn es um Leben und Gesundheit geht, brauchen wir hohe Standards. Diese sichert der Meisterbrief. Eine schlechte Frisur kann man leicht korrigieren, mangelhafte Bauausführung dagegen nur schwer.
Wie machen es die anderen Länder?
Mit seinem starren Handwerksrecht steht Deutschland im EU-Vergleich fast alleine: In Großbritannien, Italien, Portugal, Irland, und Spanien beispielsweise besteht freier Marktzutritt. In den Niederlanden sind Berufszugangsbeschränkungen für bestimmte gefährliche Tätigkeiten geregelt. In Frankreich muss lediglich für drei Gewerbe ein besonderer Nachweis erbracht werden. Nur Luxemburg kennt ähnliche Berufszugangsschranken wie Deutschland. In Österreich sind Inländer in der Zulassung zur Handwerksausübung den Angehörigen der übrigen EU-Staaten gleichgestellt.
aus
Parkett Magazin 02/04
(Handwerk)