Karl Remmert zu Ausbildungs-Rahmenplänen für Parkettleger und Bodenleger
Bodenleger seit August Ausbildungsberuf
Jahrzehnte lang hat das Bodenlegergewerbe um die Anerkennung als Ausbildungsberuf ge-kämpft: Seit dem 1. August 2002 kann ausgebildet werden. Auch das Fach "Parkettleger/ Parkettlegerin" wurde neu geordnet. In beiden Berufen, die seit langem gemeinsam im Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik auftreten, ist nun eine zeitgemäße Berufsausbildung möglich.
In einem gemeinsamen Verfahren wurde der Ausbildungsberuf "Bodenleger/Bodenlegerin" neu geschaffen und der Ausbildungsberuf "Parkettleger/Parkettlegerin" neu geordnet. Im dualen System der Berufsbildung erfolgt auch eine Neuordnung der beiden Lernorte.
Für die betriebliche Seite der Berufsausbildung ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zuständig, für die schulische Seite die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK).
Seit dem 1. August 2002 kann im Ausbildungsberuf "Bodenleger/Bodenlegerin" ausgebildet werden. Voraussetzung ist, dass der Betrieb fachlich geeignet ist, eine Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans durchzuführen. Über die Eignung entscheidet die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, je nach dem, wo der Ausbildungsbetrieb Mitglied ist. Im Betrieb muss ein Ausbilder vorhanden sein, der seine Qualifizierung mit einer Ausbildereignungsprüfung nachweisen kann.
Bodenbelagsarbeiten ge-hören auch zum Berufsbild der Vollhandwerke Estrichleger, Maler, Parkettleger und Raumausstatter. Auch sie dürfen Bodenleger ausbilden. Aller Voraussicht nach werden die Bodenleger an den Schulstandorten beschult, an denen auch Parkettleger beschult werden. Betriebe, die Ausbildungsverträge zum Bodenleger abgeschlossen haben, sollten das so früh wie möglich an die entsprechende Schule melden, damit diese sich auf die Situation einstellen kann.
Handwerker kundenorientiert ausbilden
Zentraler Gedanke einer modernen Berufsausbildung ist der Geschäftsprozess eines Gewerkes, der sich an der Durchführung eines Kundenauftrages ablesen lässt.
Es reicht heute nicht mehr, wenn ein Mitarbeiter seine Arbeit perfekt ausführen kann, er muss sich darüber hinaus informieren, seine Arbeit kundenorientiert planen und die Ausführung kontrollieren und bewerten können.
Eigenverantwortung ist wichtig
Neue Produkte kommen, in kurzen Abständen auf den Markt. Mitarbeiter müssen sich - damit sie keine Schadensfälle produzieren - selbstständig über diese Produkte informieren, z.B. durch Kataloge, technischen Merkblätter, Fachzeitschriften und Fachbücher.
Wenn die Fußbodenbranche ihr Profil neben dem Heimwerkermarkt mit aufwändigeren Lösungen schärfen will - und nur darin liegt meiner Meinung nach die Zukunft- müssen die Mitarbeiter in der Planung einer Verlegeaufgabe geübt sein.
Kein Betriebsinhaber kann bei jeder Musterverlegung, bei jeder Verlegung mit einem Fries usw. auf der Baustelle anwesend sein.
Mitarbeiter sollen in der Lage sein, ihr Arbeitsergebnis objektiv kontrollieren und bewerten zu können und es somit aus dem Blickwinkel des Kunden zu betrachten. Außerdem identifizieren sich Mitarbeiter, die mit Planung und Kontrolle ihrer Arbeit mehr Verantwortung übernehmen, stärker mit ihrem Betrieb, was sich in höherer Zufriedenheit und Motivation sowie einem geringeren Krankenstand bemerkbar macht.
Darüber hinaus sind auch höher qualifizierte Mitarbeiter bei einem Betriebswechsel besser gerüstet und tragen ein geringeres Risiko, arbeitslos zu werden.
Vor diesem Hintergrund sind die neuen Ordnungsmittel für die Berufsausbildung zu sehen.
In den Ausbildungsrahmenplänen für die betriebliche Ausbildung wird ausdrücklich gefordert und in der Kopfzeile auf jeder Seite wiederholt, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind.
Dazu heißt es bei Bodenlegern und bei Parkettlegern ganz konkret: "Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten". Und: "Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren".
Das lässt sich erreichen, wenn die Lehrlinge ihren Möglichkeiten entsprechend so frühzeitig und umfangreich wie möglich an Kundenaufträgen beteiligt werden. In anderen Gewerken liegen dazu Erfahrungen vor.
Im Rahmen des Modellversuchs ELKo sollen nun in der Berufsschule Stade Betriebsinhaber gewonnen werden, ihre Parkettleger-Lehrlinge umfangreicher als bisher in die Planung und Kontrolle von Kundenaufträgen einzubeziehen.
Karl Remmert ist Berufsschullehrer an der Parkettlegerschule Nord in Stade, Mitglied der BIBB-Kommission für die Ausbildungsordnung Parkettleger und der KMK-Kommission für die Rahmenlehrpläne Bodenleger und Parkettleger.
Bodenleger
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
6. Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
7. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
8. Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
9. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
10. Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
11. Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen,
12. Gestalten und Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen,
13. Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen,
14. Behandeln von Oberflächen,
15. Be- und Verarbeiten von Profilen,
16. Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten,
17. Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung.
Parkettleger
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
6. Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
7. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
8. Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
9. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
10. Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
11. Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen,
12. Gestalten von Parkett und anderen Holzfußböden sowie von Bodenbelägen,
13. Verlegen von Parkett. anderen Holzfußböden und Schichtwerkstoffen,
14. Verlegen von Bodenbelägen,
15. Behandeln von Oberflächen,
16. Herstellen und Anbringen von Profilen,
17. Instandhalten und Instandsetzen von Parkett und anderen Holzfußböden sowie von Bodenbelägen,
18. Restaurieren von Parkett und anderen Holzfußböden,
19. Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung.
aus
Parkett Magazin 06/02
(Handwerk)