Die Decklagen-Dicke entscheidet über Zollvorteile


Seit Mitte Juli ist es verbindlich: Die USA dürfen nicht länger mehrschichtiges Fertigparkett grundsätzlich als Sperrholz deklarieren, um so Zollvorteile zu erlangen. Die Europäische Gemeinschaft hat festgelegt, dass es sich begrifflich und statistisch nur dann um "Sperrholz, furniertes Holz oder ähnliches Lagenholz" handelt, wenn die obere Lage eine Decklage aus Holz von weniger als 2,5 mm aufweist. Als typisch für diesen Warentyp werden eine Unterlage aus massivem Furnierholz oder einer dünnen Sperrholztafel, eine mittlere Lage aus massiven Holzstäben oder einer Holzwerkstoffplatte und die obere Lage aus Massivholz mit weniger als 2,5 mm Dicke angegeben. Ab 2,5 mm Decklage und mehr handelt es sich zolltechnisch um Parkett.
aus Parkett Magazin 04/05 (Bodenbeläge)