Kleines Begriffslexikon der Handelskooperationen
Gesellschafter: Eine Handelskooperation ist ein Zusammenschluss verschiedener Händler. Die einzelnen Holzhändler sind als Gesellschafter Anteilseigner der Kooperation und bestimmen über die Gesellschafter-Versammlung die Entwicklung des Unternehmens.
Mitglieder: Holzhändler können sich für einen anderen Status als den des Mitgesellschafters entscheiden. Mitglieder profitieren vom gemeinsamen Einkauf und können, wie auch die Gesellschafter, gegen Entgeld die Service-Leistungen der Kooperation in Anspruch nehmen. Sie werden aber nicht am Gewinn der Gruppe beteiligt. Bei Hagebau Holzhandel haben die Mitglieder der EK- und E/D/E-Kooperation diesen Status innerhalb des Unternehmensbereichs Hagebau Holzhandel.
Zentralregulierter Umsatz: Einige Kooperationen kaufen nicht selbst ein, sondern organisieren - rein rechtlich - lediglich den Einkauf für ihre Gesellschafter. Entsprechend tritt der einzelne Holzhändler als Rechnungsnehmer in Erscheinung. Der Umsatz, den die Kooperation für seine Gesellschafter organisiert, wird als zentralregulierter Umsatz bezeichnet. Hagebau ist als einzige Kooperation im Holzhandel tatsächlich Käufer der Waren und betreibt Zentralfakturierung. Daher wird auch nur bei der Hagebau der zentralregulierte Umsatz ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Außenumsatz: Als Außenumsatz der Kooperation wird in der Regel der Gesamtumsatz der angeschlossenen Gesellschafter und Mitglieder aus dem Handelsbereich gemeldet.
Ausschüttungsquote: Der von der Kooperation vereinbarte Bonus wird an die Gesellschafter bzw. Mitglieder der Kooperation ausgeschüttet. Einige Kooperationen schütten zusätzlich noch den erwirtschafteten Gewinn an die Gesellschafter aus.
Operativer Einkauf: Die Kooperation verhandelt mit der Industrie neben dem Bonus auch den Preis und bestellt die Ware dann auf eigene Rechnung direkt. Die Rechnung geht direkt an die Hagebau. Auch hier kommen die Boni im Nachhinein über die Ausschüttungsquote den Gesellschaftern zu Gute.
Strategischer Einkauf: Hier sind von der Kooperation die Rahmenkonditionen (Boni) festgelegt worden. Die einzelnen Holzhändler können dann ihrerseits bestimmte Rabatte mit der Industrie selbst verhandeln. Getätigt wird der Kauf dennoch über die Kooperation. Anders als bei anderen Kooperationen gehen die Rechnungen direkt an Hagebau.
Bonusquote: Rabatte, die die Industrie der Kooperation gibt, weil sie im Kollektiv einkauft und den Vertrieb der Industriepartner aktiv unterstützt.
Hausbonus: Auf Grund von strategischen Überlegungen geben die Industriepartner einzelnen Handelshäusern einen Hausbonus.
aus
Parkett Magazin 05/05
(Handel)