Werner Schnell
Stellungnahme zur CE-Kennzeichnung
Bei der Einspruchsberatung zur DIN-Normenreihe 18560 waren einige Estrichfachfirmen der Auffassung, dass der einfache Baustellenestrich keine handelbare Ware darstellt und deshalb nicht entsprechend DIN EN 13813 behandelt werden darf. Sie schlugen vor, den Baustellenmörtel außen vor zu lassen, um die Kostensituation der Estrichfachbetriebe nicht durch unnötige Prüfungen in diesem Bereich zu belasten.
Es wird nicht verkannt, dass die ausführenden Betriebe zu kämpfen haben, kostendeckend zu arbeiten. Dennoch sollte diese Situation nicht dadurch "gemeistert" werden, dass das Niveau auch nur dem Anschein nach abgesenkt wird. Denn auch ein Baustellenmörtel geringer Festigkeitsklasse muss genauso sorgfältig gemischt und eingebaut werden, wie ein hochwertiger Baustellenmörtel.
Nach der Definition der DIN EN 13318 ist der Baustellenmörtel außerdem nicht nach der Festigkeitsklasse unterschieden, sondern allein nach dem Ort der Herstellung. Insofern ist schon das Wort "Baustellenmörtel" in diesem Zusammenhang irreführend. Ein derartiges Vorgehen spielt den Architekten und Planern sowie nicht wenigen Politikern in die Hände, die nach wie vor der Meinung sind, zum Estrichlegen wäre keine qualifizierte Ausbildung erforderlich und die lieber heute als morgen das Estrichlegerhandwerk abstufen wollen.
Es muss deutlich gemacht werden, welche Bedeutung der Estrich für den Bestand eines Bauwerks und das Wohlbefinden des Bewohners hat und welche enormen Kenntnisse in Arbeitsvorbereitung und Ausführung dazu gehören, den Estrich dauerbeständig und der Nutzung entsprechend einzubauen.
Die Zertifizierung auch des vom Estrichleger auf der Baustelle hergestellten Estrichmörtels ist eine Möglichkeit, mit relativ geringem Aufwand nachweisbar zu dokumentieren, welche Eigenschaften der Bauherr zu erwarten hat. Gleichzeitig wird deutlich gemacht, dass die Fachfirma zu ihren Angaben steht. Das schafft Vertrauen, das sich auf Dauer auszahlen wird, insbesondere, wenn der Betrieb begleitend so strukturiert ist, dass die Fachfirma nicht zu übersehen ist.
Durch das Qualitätshandbuch wird zudem die Rückverfolgbarkeit der Produkte sichergestellt. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil, der bei entsprechender Nutzung die einmalige Investition sicherlich bald aufwiegt. Erinnert sei nur daran, dass künftig nicht alle Ausgangsstoffe, die der Estrichleger verwendet, genormt sind.
Umso mehr muss er sich absichern. Und im Zweifel auch mal durch eine Prüfung. Die CE-Kennzeichnung setzt also Arbeiten voraus, die ein Fachbetrieb ohnehin zu bewältigen hat, wenn er auf Dauer bestehen will. Ich habe deshalb die Aufregung um das CE-Zeichen und die Zertifizierung nie verstanden.
Den Vertretern in den Normausschüssen gebührt Dank, dass sie erreicht haben, dass bei der Europäischen Norm EN 13813 auch der auf der Baustelle gemischte Estrichmörtel einbezogen und das Feld nicht allein dem Trocken- und Fertigmörtel überlassen wurde. Und wer bisher schon mit Fertig- oder Trockenmörtel gearbeitet hat, kann mit größerer Sicherheit als bisher darauf bauen, dass das geliefert wird, was draufsteht. Jeder Fachbetrieb muss sich dem Wettbewerb stellen, aber nicht durch Abschottung. Die Fachverbände sind dazu da, die notwendigen Hilfsmittel zu liefern.
aus
FussbodenTechnik 05/03
(Normen)