Anwendungsrichtlinien zu den DIN EN für Systemböden - Beschreibung, Zweck und Zertifizierung


1. Grundlage

- Nationale Umsetzungen der DIN EN 13213 "Hohlböden" und DIN EN 12825 "Doppelböden" im Sinne einer Anwendung und technische Nachweise für Systemböden in Deutschland sind die Anwendungsrichtlinien zur DIN EN 12825 "Doppelböden" und zur DIN EN 13213 "Hohlböden".

- Basis und Grundlage dieser Anwendungsrichtlinien sind demzufolge diese beiden europäischen Normen.

- Die Anwendungsrichtlinien wurden durch die Mitarbeiter des nationalen Spiegelausschusses zum CEN-TC 323 am Rande der Beratungen zu den Normungsaktivitäten der EN 12825 und EN 13213 erstellt und durch den Bundesverband Systemböden e.V. veröffentlicht. Diese Arbeitsgruppe repräsentiert den zuständigen Fach- und Verkehrskreis für Deutschland im Hinblick auf europäische Normungsarbeiten für Systemböden (Hohl- und Doppelböden).

2. Inhalt

- Die Anwendungsrichtlinien beinhalten alle Anforderungen und Prüfungen der europäischen Normen, DIN EN 12825 "Doppelböden" und DIN EN 13213 "Hohlböden" sowie Zusatzanforderungen, welche aus der Sicht langjähriger Erfahrungen als unabdingbare Sicherheitsanforderungen an Systemböden gestellt werden.

- Beispiele für Zusatzanforderungen, welche in den Anwendungsrichtlinien festgeschrieben sind:
- eindeutige Festlegung eines Sicherheitsbeiwertes,
- Angaben zu Lastannahmen und zu dynamischen Lasten,
- Anforderungen an die horizontale, vertikale zentrische und vertikale exentrische Belastbarkeit der Unterkonstruktion,
- Angaben zu den Grenzabmaßen bei Doppelbodenplatten, welche vom Standardmaß abweichen,
- Anforderung an das Durchbiegungs- und Verformungsverhalten von Doppelbodenplatten,
- Empfehlungen der Zuordnung von Belastungsklassen und Nutzung,
- eindeutige Angabe, Abstufung und Schwellenwert von Laststufen,
- Festlegung der Korrosionsschutzanforderungen und Prüfung etc.

3. Zertifizierung

- Die Anwendungsrichtlinien stellen in Verbindung mit dem Zertifizierungsleitfaden der System Flooring EWIV die Zertifizierungsgrundlage für Systemböden dar.

- Auf Antrag erhalten die Hersteller unter folgenden Voraussetzungen ein Konformitätszertifikat:
- Systemböden müssen die Anforderungen der Anwendungsrichtlinie erfüllen
- beim Hersteller muss ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem installiert sein, die vorgeschriebenen fertigungsbegleitenden Aufzeichnungen müssen regelmäßig und lückenlos getätigt werden und ein Überwachungsvertrag mit einem anerkannten Fremdüberwacher existiert
aus FussbodenTechnik 05/03 (Normen)