Kleiner Fehler - großer Schaden

Beulen und Blasen trotz CM-Messung

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und hochbelastesten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich erst anhand der Ursachenforschung im Schadensfall, worauf ein Fußbodenverleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um Schäden, die durch einen Schnellzementestrich verursacht wurden, bei dem die CM-Messung nicht fachgerecht durchgeführt wurde.

In einem dreigeschossigen Neubau wurde aus Zeitgründen anstelle eines ursprünglich ausgeschriebenen Zementestrichs ein Schnellzementestrich eingebaut. Ein Bodenleger verlegte in dem Modehaus verschiedene elastische Bodenbeläge. Problem: Bei Putzarbeiten an dem Gebäude platzte ein Wasserschlauch, so dass Wasser insbesondere in die schwimmende Fußbodenkonstruktion des Erdgeschosses gelangte. Die vom Bodenleger mit einem CM-Gerät durchgeführten Feuchtigkeitsmessungen ergaben unterschiedliche Feuchtigkeitswerte zwischen 0,9 und 4,5 CM-% bei einer Ablesezeit von fünf Minuten.

Um die Feuchtigkeit zu beseitigen, wurden zusätzliche Trocknungsmaßnahmen an der zementären Lastverteilungsschicht einschließlich der Dämmschicht durchgeführt. Das beauftragte Trocknungsunternehmen wies nach eigenen Angaben am Ende der Trocknungsarbeiten einen Feuchtigkeitsgehalt von < 2 CM-% nach. Eine weitere Messung des Bodenlegers bestätigte diese Angabe: Der Feuchtigkeitsgehalt lag danach zwischen 0,25 und 0,12 CM-% bei einer Ablesezeit von 3 bis 5 Minuten.

Auffällig dabei: Beim Vergleich der Messwerte des Bodenlegers und der Trocknungsfirma zeigten sich erhebliche Abweichungen der Feuchtigkeitswerte untereinander. Dennoch wurde 14 Tage nach Beendigung der Trocknungsmaßnahmen mit den Bodenbelagsarbeiten begonnen. Nach 5 Wochen zeigten sich im Erdgeschoss - also im Bereich des Wasserschadens - Formveränderungen und Blasen an dem Bodenbelag in erheblichem Umfang. Eine erneut durchgeführte Messung des Feuchtigkeitsgehaltes ergab: 2,45 bis 2,90 CM-% bei einer Ablesezeit von 10 und 15 Minuten.

Bei der Besichtigung der betroffenen Flächen wurden in erhebliche Maße Formveränderungen und Beulen über mehrere PVC-Bodenbelagselemente (Größe 114 x 915 mm) hinweg festgestellt. Zusätzlich wurde eine Vielzahl von hohlliegenden PVC-Elementen nachgewiesen.

Beim Einrichten von Prüfstellen im Bereich der Formveränderungen und im Bereich eines Hohllegers waren mehrere PVC-Elemente mit geringem Kraftaufwand vom Untergrund lösbar. Auf der Rückseite der Bodenbelagselemente lag vollständig anhaftend das Klebstoffsystem sowie die Spachtelmassenschicht mit einer weißlich puderförmigen Unterseite vor. Im Bereich der Prüfstellen wurde ein deutlicher Feuchtigkeitsgehalt in der oberen Zone des Schnellestrichs festgestellt, der in der unteren Zone noch deutlich zunahm. Auf der Unterseite der Dämmschichtabdeckung in Form von Bitumenpapier waren sogar feine Wassertropfen nachweisbar.

Weitere Prüfungen im Labor

Die Materialproben wurden in Anlehnung an DIN 52183, DIN 272 und DIN 1048 im Wärmeschrank einer gravimetrischen Feuchtigkeitsbestimmung (Darr-Methode) unterzogen. Dabei wurden Proben aus der Oberfläche der Betondecke bei einer Temperatur von 105C getrocknet, Proben des Schnellestrichs wurden bei max. 42 C erwärmt. Das Ergebnis: Der Schnellzementestrich wies von der oberen zur unteren Zone einen ansteigenden Feuchtigkeitsgehalt auf. Während in der oberen Estrichrandzone Werte zwischen 2,1 bis 2,4 Gew.-% ermittelt wurden, wies die untere Zone Werte zwischen 3,6 bis 4,4 Gew.-% auf. Damit war in der unteren Zone eindeutig ein überhöhter Feuchtigkeitsgehalt nachgewiesen.

Zum Zeitpunkt des Gutachtertermins war aufgrund der Hohlleger und der Formveränderungen des Belags die Nutzung und Gebrauchstüchtigkeit sowie die Werterhaltung der verlegten elastischen Bodenbeläge nicht mehr gewährleistet. Da der Schnellzementestrich nicht wasserbeständig war, gefährdete die überproportionale Feuchtigkeit auch die Werterhaltung des Estrichs selbst. Die Folge: Im Erdgeschoss waren vollflächige Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Ursache für die Formveränderungen, Blasen und Hohlleger der elastischen Bodenbelagsebene sind in der überhöhten Feuchtigkeit des Schnellzementestrichs zu sehen - und das, obwohl besondere Trocknungsmaßnahmen durchgeführt wurden und eine Messung die Belegreife des Schnellzementestrichs ergab. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die CM-Messung des beauftragten Bodenlegers falsch war.

Die zu Protokoll gegebenen Ableseszeiten der CM-Messung wiesen Ungereimtheiten und Fehler auf und entsprachen nicht den Herstellervorgaben des Schnellzementestrichs.

Von Seiten des Bodenlegers wurde nicht berücksichtigt, dass in dem Bauobjekt kein konventioneller Zementestrich, sondern ein Schnellzementestrich vorlag. Der Bodenleger hätte bei der Bauleitung den genauen Estrichtyp, Hersteller und genaue Bezeichnung erfragen müssen. Bei fehlender Sachkenntnis hätte er sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen müssen, um ein entsprechendes Verfahren für die CM-Messung zu erfragen und dann richtig anwenden zu können. Durch die Nichtbeachtung einer geeigneten Messung hat der Bodenleger nicht erkannt, dass der Estrich zum Zeitpunkt der Verlegung feucht und somit nicht belegreif war. Grundsätzlich sind bei Schnellzementestrichen unabdingbar die spezifischen Prüfbedingungen und Prüfmaßnahmen einzuhalten, die vom Materialhersteller vorgegeben sind.
aus FussbodenTechnik 03/03 (Handwerk)