Der neue Kommentar zur ATV DIN 18353 "Estricharbeiten"


Im Rahmen der Jahrestagung des Bundesverbandes Estrich und Belag e.V. wurde der neu erschienene Kommentar der ATV DIN 18353 "Estricharbeiten" von den beiden Autoren Bertram Abert, kommissarischer Vorsitzender der Bundesfachgruppe Estrich und Belag, und Oliver Erning, Leiter des Institutes für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF), vorgestellt.

Nach Auffassung der Referenten sind Normen in Ihrer Aussage oft nicht eindeutig bzw. können vom Standpunkt des jeweiligen Betrachters unterschiedlich interpretiert werden; eine Kommentierung ist daher erforderlich. Der letzte Kommentar zur ATV DIN 18353 ist über 30 Jahre alt. Gerade die Neuerungen in der Estrichnorm DIN 18560 im letzten Jahr machte eine Überarbeitung dringend erforderlich.

Der neue Kommentar zur ATV DIN 18353 wurde zusammen mit den Kommentaren zu ATV DIN 18299 - Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art - und ATV DIN 18352 - Fliesenarbeiten - in einem Buch veröffentlicht (Rudolf Müller Verlag, Köln). Die Erstellung der einzelnen Kommentare erfolgte dabei unabhängig voneinander. Beide Referenten wünschten sich allerdings die Aufnahme weiterer ATVen, damit ein Gewerke übergreifendes Werk für alle am Fußboden beteiligten Fachfirmen entsteht. Die Referenten legten auch Wert auf die Feststellung, dass ein Kommentar nicht die Meinung eines Verbandes, einer Gruppe oder einer Interessenvertretung darstellt, sondern ein Kommentar muss alle Beteiligten an einem Gewerk gleichermaßen berücksichtigen. Deshalb wurden viele Punkte mit Nachbargewerken, Planern und Auftraggebern besprochen und abgestimmt.

Die ATV DIN 18353 lag zum Zeitpunkt der Bucherstellung mit einer Ausgabe von 2002 vor. Im Januar 2005 wurden im Wesentlichen nur redaktionelle Änderungen durchgeführt, die allerdings im Kommentar bereits weitestgehend berücksichtigt wurden.

Die Referenten erläuterten zu-nächst den Aufbau des Buches, der sich strikt an die Systematik der VOB hält. Aus einzelnen Abschnitten wurden Punkte herausgegriffen und ausführlich behandelt. Da Querverweise nicht besonders zur Gebrauchstauglichkeit beitragen, wurde an zahlreichen Stellen darauf verzichtet, obwohl dadurch Doppelungen entstehen. Es wurde auch auf ein umfangreiches Stichwortverzeichnis geachtet, damit man auch darüber möglichst einfach zum Ziel gelangt. Wichtig war den Referenten ein ausgewogenes, leicht verständliches Werk zu schaffen, das die Arbeit/Anwendung in der Praxis, also auch auf der Baustelle, erleichtert und Missverständnisse vermeiden hilft.

Die Referenten erläuterten stichpunktartig die Neuerungen der ATV DIN 18353. Insbesondere der Teil 0, der Hinweise für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen beinhaltet, wurde im Hinblick auf die Problematik der Anordnung von Dampfbremsen bzw. -sperren und der Ausbildung von Fugen näher beleuchtet. Der Teil 0 ist maßgeblich für die Kalkulation. Hier wird die Grundlage für die meisten Fehler gelegt, denn die Angaben hier stimmen nur selten mit den Wunschvorstellungen des Auftraggebers überein. Teil 0 ist das "Pflichtheft" für Angaben der Planer.

Hervorgehoben wurde, das sich der Geltungsbereich der ATV DIN 18353 geändert hat. Mit dem Erscheinen der ATV DIN 18340 - Trockenbauarbeiten - fallen Fertigteilestriche bzw. Trockenunterböden nicht mehr unter die ATV DIN 18353 und wurden folgerichtig herausgenommen.

Der Teil 2 der Norm befasst sich mit den Ausgangsstoffen. Hier zeigte sich, dass die ATV DIN 18353 auf veraltete Normen verweist bzw. neu erschienene Stoffnormen noch nicht berücksichtigt. Sind Stoffnormen überhaupt erforderlich? Die DIN EN 13813 fordert für Estrichmörtel keine genormten Ausgangsstoffe mehr. Der Kommentar bezieht hier eindeutig Stellung und weist auch auf die wichtigsten Änderungen in der Stoffnorm hin.

Den Ausführungen im Teil 3, als Hauptteil jeder ATV, kommt eine besondere Bedeutung zu. Hier wurden insbesondere die Punkte Höhenlagen und Anschlüsse, Nenndickenunter- und -überschreitung beleuchtet, die normativ nicht geregelt sind. Die Ausführungen zeigten den Unterschied zwischen dem technisch Machbaren und den Wunschvorstellungen auf und mündeten später in einer angeregten Diskussion.

Während beide Referenten bislang gleicher Meinung waren, gingen ihre Auffassung zu dem Thema "CE-Zeichen von Baustellenestrichen" ein wenig auseinander. Über das CE-Zeichen selbst wird aber an anderer Stelle entschieden. Für die Praxis ist es nicht relevant, wenn man eine Konformitätserklärung und ein aktuelles Prüfzeugnis besitzt. Dies ist eine klare Aussage der DIN 18560, auf die in der ATV DIN 18353 Bezug genommen wird. Nach der endgültigen Entscheidung, so wurde angekündigt, gibt es hier sicher noch einen Konsens und es wird darüber dann ausführlich berichtet. Entscheidend für die Praxis sind die Umsetzung der 3 Anmerkungen in der DIN 18560, 1 Prüfung pro Estrichqualität und pro Jahr, sowie die Dokumentation, der Kontrollen.

Ein weiterer Punkt war die Deklaration von Calciumsulfat-Fließestrichen. Die europäische Norm DIN EN 13813 unterscheidet nicht zwischen konventionellen Calciumsulfatestrichen und Calciumsulfat-Fließestrichen; beide werden mit dem Kürzel CA gekennzeichnet. Die DIN 18560-2 (04.04) führt die Calciumsulfat-Fließestriche mit dem Kürzel CAF ein. Im Gegensatz zu konventionellen Calciumsulfatestrichen dürfen diese mit geringeren Nenndicken eingebaut werden, müssen aber in der Bestätigungsprüfung im Mittel ihre deklarierte Biegezugfestigkeit, ohne Berücksichtigung eines Abminderungsfaktors erreichen. Diese zweigeteilte Deklaration führte in der Praxis häufig zu Missverständnissen. Was gilt, wenn ein CAF-Fließestrich als Estrich auf Trennschicht eingebaut wird? Beide Referenten vertreten die Meinung, dass es sich um denselben Mörtel wie bei auf Dämmschicht verlegten CAF-Fließestrichen handelt. Deshalb darf auch hier in der Bestätigungsprüfung kein Abminderungsfaktor berücksichtigt werden.

Im Teil 4 (Nebenleistungen, besondere Leistungen) wurde auf die Problematik der Entfernung von Putzüberständen und des Randstreifens eingegangen. Insbesondere die Putzüberstände sind beim Anschluss von Abdichtungen an die horizontale Abdichtung des Mauerwerks problematisch, wie sich in den Diskussionen der Teilnehmer zeigte. Eine "redaktionelle" Änderung war auch der Punkt "Ausgleich von Unebenheiten". Hier gab es eine Streichung bei den Nebenleistungen und eine Ergänzung bei den besonderen Leistungen. Über die Vor- oder Nachteile dieser Regelung wurde im Publikum kontrovers diskutiert. Eigentlich hat sich inhaltlich nichts geändert, jedoch hat die Diskussion gezeigt, dass Missinterprätationen weiterhin möglich sind. Deshalb ist es wichtig, dass die ATV DIN 18353 überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen angepasst wird. Beide Referenten werden bei der kommenden Überarbeitung mitarbeiten und ihre Erfahrung einbringen.

Es wurde aufgerufen, dass sich alle Interessierten möglichst frühzeitig an der Diskussion beteiligen und Anregungen einbringen. Außerdem sollten möglichst unterschiedliche Auslegungen weiter gegeben werden, damit bei der nächsten Ausgabe solche Punkte aufgegriffen und entsprechend kommentiert werden. Deutlich kam auch die Komplexität der Normungsarbeit zum Ausdruck.
aus FussbodenTechnik 03/05 (Normen)