Bundeswirtschaftsminister plant neue HWO-Novelle

Clements Reformplan: Von der Arbeitslosigkeit in die Pleite

Fünf Jahre war es ruhig um die Handwerksordnung - nun kündigt Superminister Wolfgang Clement eine erneute Novelle an, bei der mehr als zwei Drittel der derzeit 94 "Vollhandwerke" in die Gruppe der "handwerksähnlichen Gewerbe" der Anlage B umgebucht werden sollen. Durch den Wegfall des Meisterzwangs will man Betriebsgründungen fördern und so die Arbeitslosenquote reduzieren. Angesichts der miserablen Auftragslage im Handwerk macht das Reformkonzept allerdings wenig Sinn. Dennoch erscheint die Handwerksordnung in ihrer derzeitigen Form nicht mehr zeitgemäß. Ein kommentierter Blick hinter die Kulissen von Sven Rutter

Fragen zum Thema wurden von Handwerkslobbyisten bislang meistens schnell abgebügelt: Aktuell stehe keine erneute Novelle der Handwerksordnung an - damit gebe es auch keinen weiteren Diskussionsbedarf. Solche und ähnliche, vermeintlich selbstbewussten Aussagen enthielten allerdings immer auch versteckt die flehende Bitte, doch rasch das Thema zu wechseln, um nicht die sprichwörtlichen schlafenden Hunde zu wecken. Denn hinter den Kulissen dürfte jedem offiziellen Vertreter handwerklicher Organisationen stets klar gewesen sein, dass in Sachen Handwerksordnung (HWO) und Meisterbrief noch längst nicht das letzte Wort gesprochen ist. Allein schon Brüssel hielt das Thema stets am Kochen - wenn auch zeitweilig auf kleiner Flamme.

Nun ist es wieder soweit: Unter der Schlagzeile "Umbuchung in Anlage B" berichtete das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am 7. April 2003 über neue HWO-Reformpläne der Bundesregierung. Nur knapp fünf Jahre hatte die HWO seit der letzten Novelle 1998 in der Ablage verbracht, in die Politiker solche Vorgänge legen, von denen man in guten Zeiten lieber die Finger lässt - weil sie schnell mehr Aufregung als unmittelbaren Nutzen provozieren könnten. Warum schlechte Stimmung oder gar Wählerstimmen riskieren, wenn die Erledigung nicht wirklich eilt? Sobald dann aber wieder einmal Not am Mann ist, relativieren sich solche Politiker-Empfindsamkeiten schnell und man greift dann doch in den verstaubten Stapel - auf der Suche nach irgendeinem potentiellen Reformvorschlag, der zumindest ansatzweise nach "Lösung" riechen könnte.

Angesichts der anhaltenden Konjunkturflaute und der weiter grassierenden Arbeitslosenquote hat nun offensichtlich auch Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement händeringend "seine" entsprechende Ablage durchwühlt und hielt auf einmal die gute alte HWO in der Hand. Schnell wurde ein populistischer Reformvorschlag ausgearbeitet und die Schlagzeile stand - und schon waren die sprichwörtlichen Hunde wieder hellwach.

Reformvorschläge weder neu noch einleuchtend

Clements Vorschläge sind allerdings weder besonders kreativ noch leuchtet seine einfache Logik wirklich ein: Durch Verschieben eines Großteils der derzeit 94 Handwerksberufe aus der Anlage A der HWO in die Anlage B der "handwerksähnlichen Gewerbe" sollen mehr deutsche Handwerker die Chance erhalten, sich selbstständig zu machen. Hintergrund: In den Handwerken der Anlage A ist als zwingende Voraussetzung für die Selbstständigkeit der "große Befähigungsnachweis" in Form des Meisterbriefes vorgeschrieben - bei den Anlage-B-Gewerken wird hingegen für die Betriebsgründung kein Befähigungsnachweis verlangt.

Die Idee, Arbeitslose zu Unternehmern zu machen, hatte der Bundeskanzler bereits mit seinem Konzept der "Ich-AGs" aufgeworfen. Nach Clements Vorstellung sollen diese Unternehmer dann auch noch Leute einstellen und so die Arbeitslosenzahlen weiter reduzieren. Dies würde allerdings nur dann funktionieren, wenn wir in Deutschland tatsächlich einen Mangel an Unternehmern hätten. In Wahrheit ist aber genau das Gegenteil der Fall: Wir haben einen Mangel an Aufträgen, die schon jetzt nicht ausreichen, um allein die bestehenden Betriebe auszulasten. Jeden Tag müssen in Deutschland Betriebe aufgrund miserabler Auftragslage schließen. Welchen Sinn soll es in solchen Zeiten machen, die Gründung weiterer Handwerksunternehmen zu fördern? Von der Arbeitslosigkeit in die Pleite - ist das das neue Zukunftskonzept der Bundesregierung für den Arbeitsmarkt?

Grenzen zwischen Anlage A und B nicht wirklich nachvollziehbar

Wie kommt man nur auf derart blödsinnige Konzepte? Vielleicht wuchert Blödsinn besonders gern auf Seinesgleichen. Denn wenn man ganz ehrlich ist, steckt auch in der HWO eine ganze Menge davon. Selbst erklärte Lobbyisten des Meisterbriefes dürften ins Schwimmen geraten, wenn sie sachlich rechtfertigen sollten, warum ein "Korbmacher", "Zupfinstrumentenmacher" oder "Wachszieher" den großen Befähigungsnachweis benötigt und gleichzeitig von einem "Eisenflechter", "Schlagzeugmacher" oder "Schirmmacher" dergleichen nicht verlangt wird. Die Liste ließe sich beliebig fortführen: Was zeichnet den "Kürschner" (Anlage A) dermaßen gegenüber dem "Gerber" (Anlage B) aus, was den "Konditor" (Anlage A) gegenüber dem "Speiseeishersteller" (Anlage B) oder den "Friseur" (Anlage A) gegenüber dem "Kosmetiker" (Anlage B).

Sicher: Man schaut als Außenstehender nicht wirklich in diese Gewerke hinein - da lässt sich leicht ein vermeintliches Kuriosum reklamieren. Aber verhält es sich so anders bei den Handwerken, in die wir detaillierte Einblicke haben: Wo liegen denn nun die essentiellen Unterschiede zwischen den Parkett- und Fliesenlegern auf der einen und dem Bodenleger auf der anderen Seite - nach denen die einen unbedingt in Anlage A verbleiben müssen und den anderen der Aufstieg zum "Vollhandwerk" konsequent verwehrt wird.

Das viel strapazierte Argument, dass die Anlage A der HWO besonders "gefahrgeneigte" Berufe umfasse, bei denen man durch die geforderte Qualifikation das Risiko für die Allgemeinheit verringern müsse, greift hier ebenso wenig wie bei den vorgenannten Beispielen. Wenn jemand über einen unsachgemäß verlegten Teppichboden, PVC-Belag oder ein Fertigparkett stolpert und sich dabei sämtliche Knochen bricht, ist das ebenso schlimm, als wenn ihm eine Stolperfalle in einem keramischen oder Holzbelag zum Verhängnis geworden wäre.

Zumal dem Bodenleger lediglich die Verlegung bestimmter Belagarten verwehrt wird - nicht jedoch die Arbeit in bestimmten Einsatzbereichen.

Er darf selbst sensibelste Bereiche wie Schulen, Labore, Krankenhäuser, OPs oder industrielle Produktionen mit entsprechenden Fußbodenkonstruktionen ausstatten - und ist dort in der Realität sogar eher und öfter anzutreffen als die Kollegen mit ihren Holz- oder keramischen Belägen. Von der "Haarspalterei" beim Mehrschichtparkett ganz zu schweigen. Wer wird hier wovor geschützt und wer braucht warum andererseits keines besonderen Schutzes? Das ist doch alles nicht mehr wirklich vermittelbar.

Meistertitel bildet in der Realität kein echtes Gütesiegel

Das Instrument des Meisterbriefes wäre vielleicht noch insofern begründbar, als eine höhere Qualifikation zumindest theoretisch auch ein höheres Maß an Qualität und damit Verbraucherschutz impliziert. Dieser Satz wurde allerdings bewusst sehr vorsichtig formuliert: Denn die HWO verlangt in den Anlage-A-Handwerken lediglich vom Betriebsinhaber eine besondere Qualifikation - nicht von den ausführenden Mitarbeitern auf der Baustelle.

Und die verfügen in der Realität tatsächlich leider häufig über keine ausreichenden Fachkenntnisse. Es gibt genügend "Meisterbetriebe", die mit billigen Subunternehmer-Kolonnen um jeden Auftrag mitpokern - und das zu jedem Preis. Oder die auch bei den festen gewerblichen Mitarbeitern längst die Lohnforderung zum wichtigsten Einstellungskriterium erhoben haben. Und dann sind da noch die ganz "pfiffigen", die mit 20 Lehrlingen bei zwei Gesellen das Privileg, ausbilden zu dürfen, dazu missbrauchen, billigste Arbeitskräfte zu beschäftigen. Das kann es nicht sein.

Sicher: Das Argument, das eine sach- und fachgerechte Leistung ein entsprechendes Qualifikationsniveau voraussetzt, ist dennoch richtig. Aber dann sollte man dieses auch in den Vordergrund stellen: Dann müssen wir auch wirklich dahin kommen, dass Auftraggeber bewusst darauf achten, wo tatsächlich Fachleute auf der Baustelle zu Werke gehen. Wer einen solchen Betrieb sucht, dem hilft bei der Auswahl allerdings kein Meisterbrief des Chefs. Und deshalb haben sich solche Pfründe inzwischen überlebt. Wenn bei Lieschen Müller ein Bodenleger einen Teppichboden verlegt, der diese Arbeit ordnungsgemäß drei Jahre lang gelernt hat - und das Bodenlegen ist inzwischen ein ordentlicher Ausbildungsberuf - dann ist ihr damit mehr geholfen, als wenn der Verleger zwar keine Ahnung, aber sein Chef immerhin einen Meistertitel hat.

Reformpläne bergen auch Chancen für das Handwerk

Man kann vor diesem Hintergrund die geplante Aushöhlung der HWO durchaus auch als Chance für das Handwerk verstehen: Denn nun ist wirklich die Qualität gefragt - das wahre Preis-/Leistungsverhältnis. Wer eine möglichst billige Leistung ohne Wert sucht, hat sie - gewollt oder ungewollt - schon immer gefunden; auch in den Anlage-A-Berufen. Wer aber Qualität sucht, muss nun etwas genauer hinschauen: Was kann ein Betrieb wirklich leisten? Wie ist er ausgestattet? Welche Referenzen kann er vorlegen? Welchen Service bietet er? Inwieweit betreibt er Qualitätssicherungsmaßnahmen? Wer hält sich über den jeweils aktuellen Stand der Technik auf dem Laufenden und engagiert sich vielleicht sogar in der technischen Weiterentwicklung? Wichtige Eigenschaften echter Fachunternehmen, die bislang viel zu oft unter den Tisch fielen.

Einschlägige Initiativen wie beispielsweise die Gütegemeinschaft Estrich und Belag, deren Mitgliedsunternehmen ihre Leistungen auf eigene Rechnung fremdüberwachen lassen, erhalten in diesem Zusammenhang eine ganz neue Bedeutung - und die Chance, dass ihr Engagement endlich auch einmal registriert sowie ausreichend honoriert wird. Gleiches gilt für Unternehmen, die sich in Innungen und Fachgruppen sowie in technischen Verbänden um die Realisierung zeitgemäßer Qualitätsstandards engagieren. Die Betriebe müssen allerdings selbst darstellen, wo die Unterschiede liegen.

Die gesamte Fußbodenbranche steht auf dem Prüfstein

Wenn sich solche Auswahlkriterien einmal etablieren, ist es gar nicht mehr so wichtig, wer von den 94 Handwerksberufen der Anlage A nun tatsächlich über die Klinge springen muss. Aus unserer Branche wurden im Spiegel-Bericht zunächst lediglich die Parkettleger ausdrücklich als "Umbuchungskandidat" genannt. Die Gruppe I der Bau- und Ausbaugewerbe der Anlage A der HWO sollte zunächst weitgehend unangetastet bleiben. Estrich- und Fliesenleger durften also noch einmal aufatmen - oder zumindest zwischendurch noch mal tief Luft holen.

Denn der am 23. April schließlich vorgelegte "Referentenentwurf" eines "Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer gewerblicher Vorschriften" verzeichnet nun neben Parkettlegern auch Estrich- sowie Fliesen-, Platten- und Mosaikleger in der Rubrik "Zulassungsfreie Handwerksgewerbe" der Anlage B der HWO. Damit steht also die gesamte Fußbodenbranche auf dem Prüfstein - oder besser: unmittelbar vor der "Umbuchung", denn erfahrungsgemäß ändert sich an Referententwürfen vor der Abstimmung im Bundestag nicht mehr viel.

Nur noch "kosmetische" Unterscheidungen

Neu ist lediglich die Unterscheidung innerhalb der Anlage B zwischen "Zulassungsfreien Handwerksgewerben" im Abschnitt 1 und "Handwerksähnlichen Gewerben" im Abschnitt 2 - die allerdings nach bisherigem Kenntnisstand wohl als rein "kosmetische" Maßnahme anzusehen ist. Denn wie bisher schon, wird auch nach dem Referentenentwurf in keinem der Anlage-B-Gewerbe eine Zulassungsvoraussetzung für den Weg in die Selbstständigkeit verlangt und damit auch keine spezielle Ausbildung oder Qualifikation - egal ob das Gewerbe im Abschnitt 1 oder 2 aufgeführt ist.

Abschnitt 1 umfasst lediglich die ehemaligen, jetzt umgebuchten "Vollhandwerke" - also unter anderem Parkett-, Estrich- und Fliesenleger - die sich dadurch weiterhin als "Handwerk" bezeichnen "dürfen". In diesen Gewerben kann man zudem auch künftig noch einen "falkultativen" Meister machen - der dann allerdings absolut freiwillig ist. Diese Möglichkeit steht den "Handwerksähnlichen Gewerben" des Abschnitts 2 wie dem Bodenleger allerdings nicht zur Verfügung - aber wie gesagt: Zulassungsvoraussetzungen für die Selbstständigkeit werden in keinem Anlage-B-Gewerbe erhoben.

Estrichleger hätten noch Argumente für den Verbleib in Anlage A

Damit schmeißt man nun also tatsächlich die ehemals stolzen Handwerksmeister im Parkett-, Fliesen- und Estrichlegergewerbe mit den schon immer in Anlage B verbuchten Bodenlegern in einen Topf. Entsprechender Widerstand ist vorprogrammiert - aber gibt es dafür überhaupt handfeste Argumente? Wie schon eingangs dargestellt: Bei objektiven Vergleich zwischen Parkett- und Fliesenlegern auf der einen sowie Bodenlegern auf der anderen Seite fällt es schwer, entscheidende Unterschiede im relevanten "Gefährdungspotential" für die Allgemeinheit zu finden. Höchstens die Estrichleger könnten noch bedenkenswerte Argumente für eine Abgrenzung gegenüber den Anlage-B-Gewerben konstruieren: Sie führen immerhin eines der höchstbelasteten Bauteile im Bauwesen aus, bei dem außerdem in der Regel kein Renovationsbedarf einkalkuliert wird - es muss also so lange halten wie das Gebäude selbst.

Hinzu kommt die immer noch vielfach praktizierte Mörtelherstellung auf der Baustelle, bei der der Handwerker praktisch auch Materialproduzent mit entsprechendem Gewährleistungsumfang ist. Darüber hinaus muss der Estrich sehr komplexe Anforderungen erfüllen - beispielsweise im Bereich des Schall- und Wärmeschutzes.

Die stetige Verschärfung dieser Anforderungen in den letzten Jahren hat das Handwerk des Estrichlegers indirekt weiter aufgewertet: Seit Einführung der Energiereinsparverordnung trägt dieser heute beispielsweise sogar zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei - während bei den anderen fußbodentechnischen Handwerken überwiegend "nur" vertragsrechtlich vereinbarte Anforderungen erfüllt werden müssen.

Die Estrichleger verfügen damit immer noch über einige gute Argumente, mit denen sich ein Verbleib in der Anlage A der Handwerksordnung begründen ließe. Das übrigens auch, weil sie sich über den technischen Bundesverband Estrich und Belag (BEB) ebenso aktiv wie intensiv an der Ausgestaltung der für sie maßgeblichen technischen Planungsgrundlagen und Ausführungsrichtlinien beteiligt haben - und damit die Komplexität ihres Gewerkes sowie die eigene Fachkompetenz nachhaltig demonstrieren konnten.

Auch die richtige Lobby entscheidet

Aber in der Politik spielt neben sachlichen Argumenten auch und vor allem die Lobby eine entscheidende Rolle. Und hier mangelt es im gesamten Fußbodenbau - insbesondere beim Parkettlegerhandwerk, das sich mit dem übrigen Holzgewerbe dem Zentralverband deutsches Handwerk (ZDH) angeschlossen hat. Dieser vertritt allerdings ebenso KfZ-Mechaniker, Bäcker, Schuhmacher, Brauer, Buchbinder und Augenoptiker.

Hier gibt es für die kleine Gruppe der Parkettleger keine wirkliche Lobby. ZDH-Präsident Dieter Philipp muss es vielen gleichzeitig recht machen - da wird dann schon mal ein Bauernopfer riskiert, wenn es ums große Ganze geht. Zu Recht hinterfragen inzwischen zahlreiche Parkettlegermeister den Sinn ihrer Mitgliedsbeiträge.

Hinzu kommt, dass sich die Parkettleger in ihrer eigenen Standesorganisation - dem Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVP), BIV Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe - ebenfalls lange Jahre vielmehr mit sich selbst beschäftigt haben als mit der Situation draußen am Markt. Da wurde sich in Vorständen und unter den Innungen gegenseitig bekriegt - und insbesondere auch die Chance einer zumindest zahlenmäßig stärkeren Lobby durch eine gleichberechtigte Anerkennung der Bodenleger lange Zeit vertan. Das rächt sich nun und auch der neue Vorstand, der sich durch eine ebenso kompetente wie konstruktive Arbeit auszeichnet, wird hier nicht alle Versäumnisse mit einem mal aufholen können.

Wirtschaftsverbände haben politische Entwicklung verschlafen

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), dem Estrich- und Fliesenleger angeschlossen sind, konnte zumindest bei der letzten HWO-Novelle noch durch ebenso rechtzeitiges wie beherztes Gegensteuern ein Abrutschen seiner Mitglieder in die Anlage B verhindert - die aktuelle Entwicklung wurde nun aber auch hier verschlafen. Es ist nur verständlich, wenn man hier mittlerweile ebenfalls die Arbeit der eigenen Interessensvertreter kritisch hinterfragt.

Vielleicht sollte man sich im fußbodentechnischen Handwerk künftig mehr an seinesgleichen orientieren - statt an den großen Wirtschaftsverbänden, die immer nur das Ganze sehen - und dabei die Probleme mancher Mitgliedergruppen schlicht übersehen. Erste Schritte wie die jüngst noch einmal intensivierte Kooperation zwischen ZVP und BEB sind ja bereits getan. Hier kann man jedenfalls noch am ehesten mit freundschaftlicher Unterstützung rechnen - im großen Reigen der vermeintlichen Top-Lobbyisten scheinen hingegen andere Prioritäten zu gelten.
aus FussbodenTechnik 03/03 (Handwerk)