CE-Zeichen für Laminat und elastische Bodenbeläge
Seit Anfang Juni 2005 gilt die DIN EN 14041. In einer Übergangszeit von einem Jahr können elastische Bodenbeläge und Laminat das CE-Zeichen tragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Ab Juni 2006 ist die CE-Kennzeichnung dann Pflicht (vgl. Seite 24 und 25). Will man ab diesem Zeitpunkt Bodenbeläge in Verkehr bringen oder auch nur transportieren, müssen die Hersteller es verwenden. Dazu müssen die Beläge im Wesentlichen einen Brandtest bestehen und Chemikalien dürfen nur in bestimmten Konzentrationen vorliegen. Ein Brancheninsider vermutet, dass deutsche Hersteller mit diesen Voraussetzungen kein Problem haben dürften. Will man Bodenbeläge in Schulen oder anderen öffentlichen Gebäuden verlegen, reicht allein das CE-Zeichen jedoch nicht aus. Hier muss das AgBB-Schema (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten) und die B1-Prüfung erfüllt sein.
aus
FussbodenTechnik 04/05
(Normen)