Europäische Parkettimporteure

Mitwirkung beim EU-Holzhandelsgesetz


Das im vergangenen Jahr verabschiedete Holzhandelsgesetz soll sicherstellen, dass in Zukunft keinerlei illegal eingeschlagenes Holz oder aus demselben hergestellte Holzprodukte aus Drittländern in den Wirtschaftsraum der EU eingeführt werden kann. Der Gesetzestext lässt noch diverse Fragen hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben des Gesetzgebers offen. Insbesondere geht es um die Definition der laut Gesetz notwendigen "monitoring organizations" und "competent authorities", also um die Schaffung von Institutionen und Körperschaften, die die Einhaltung der Gesetzesvorschriften in praktikabler Form überwachen und etwaige Zuwiderhandlungen bestrafen.

Der Verband der europäischen Parkettimporteure (EFPI) wurde mit in den Expertenausschuss berufen, der diese Fragen klären soll. Die erste Sitzung wird am 21. oder 22. März in Brüssel stattfinden. Mit einem Ergebnis ist noch im Laufe des Jahres 2011 zu rechnen.
aus Parkett Magazin 02/11 (Holz)