Immer Ärger mit den Farben

Lieferbedingungen anpassen

KÖLN - Aktuell haben die staatlichen Überwachungsbehörden im Handel wieder Bekleidung und Textilien auf bestimmte Dispersionsfarbstoffe geprüft. Es handelte sich dabei um die Farbstoffe Dispersionsblau 1, 35,106 und 124, Dispersionsgelb 3, Dispersionsorange 3, 37/76 und Dispersionsrot 1.

Hintergrund: Der Arbeitskreis "Gesundheitliche Bewertung von Textilhilfsmitteln und -farbmitteln" der Arbeitsgruppe "Textilien" des ehemaligen Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin ist bereits vor mehreren Jahren zu der Auffassung gelangt, dass die Verwendung der genannten sensibilisierenden Dispersionsfarbstoffe nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit der Verbraucher haben kann und die Konsumenten deshalb vor dem Heraustreten der Farbstoffe aus dem Textil zu schützen sind. Die Bundesregierung hat daraufhin bereits 1997 die Europäische Kommission ersucht, geeignete Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene zu veranlassen - bislang allerdings ohne konkretes Ergebnis.

Die Überprüfungen durch die deutschen Behörden basieren derzeit rechtlich auf § 30 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetzes. Dieser "Gummi-Paragraf" besagt, dass nur Produkte verkauft werden dürfen, die die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung nicht schädigen. Der Nachweis der genannten Dispersionsfarbstoffe hat zwar keine strafrechtlichen Konsequenzen. Nach Angaben eines betroffenes Unternehmens wird der In-Verkehr-Bringer aber darauf hingewiesen, dass derartige Farbstoffe nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Von Seiten der Überwachungsbehörde wird im Anschluss auch überprüft, ob der Vertreiber entsprechende Maßnahmen getroffen hat. BTE-Tipp: Zur Sicherheit daher bei der Order vom Lieferanten den Verzicht auf die genannten Dispersionsfarbstoffe fordern. Gegebenenfalls sollten auch die eigenen Liefer- und Bezugsbedingungen entsprechend angepasst werden. Hinweis: Der Öko-Tex Standard 100 beinhaltet das Verbot der genannten und einiger weiterer Dispersionsfarbstoffe. Entsprechend gelabelte Ware kann daher in diesem Sinne bedenkenlos angeboten werden.
aus Haustex 01/04 (Handel)