Textilkennzeichnung im Internethandel


Wer gewerblich - auch nur testweise - auf seiner eigenen Internetseite oder über eBay Textilien zum sofortigen Kauf anbietet, darf die notwendigen Angaben gemäß Textilkennzeichnungsgesetz nicht vergessen. Nach Informationen des BTE sind derzeit einige (durchaus seriöse) Abmahnberechtigte damit beschäftigt, fehlende oder unzureichende Textilkennzeichnungen bei Internetangeboten als Verstoß gegenüber § 4 Ziffer 1 UWG abzumahnen. Danach gilt es als unlauter, einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderzuhandeln, die auch dazu bestimmt ist, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln. Zur Klarstellung: Diese Vorgabe gilt nicht für die einfache Internet-Werbung (und auch nicht für Prospektwerbung) ohne Bestellmöglichkeit.
aus Haustex 06/05 (Handel)